Ortsbürgermeister Thieleking eröffnete erneut die Einwohnerfragestunde.

 

 

Herr Engelke (Anwohner am Ortseingang Schillerslage aus Richtung Burgdorf) beklagte sich, dass durch die Fahrbahnverengung vor seinem Grundstück die Gosse als Fahrbahnersatz benutzt werde. Zudem spritze häufig das Wasser von der Straße auf sein Grundstück. Die Fahrzeuge würden nun auch über das gezogene „Rumpelpflaster“ fahren und dadurch Lärm verursachen. Er habe sich bereits schriftlich darüber beschwert und von Frau Frommelt (Tiefbauabteilung) Bereitschaft zur Handlung erhalten. Eine Besichtigung habe auch schon stattgefunden. Weiter sei allerdings nichts geschehen.

 

Ortsbürgermeister Thieleking bekräftigte, dass die gezogene Linie zur Fahrbahnverengung wohl keine Wirkung erzielt habe.

 

Herr Dunker erklärte, dass der Winkel des Straßenteils so scharf sei, dass die Autos ansonsten über die Spur fahren müssten.

 

Frau Heldt teilte mit, dass die Gosse durch Baufahrzeuge stark abgesackt sei. Diese Schäden werden im Sommer in Ordnung gebracht.

 

Herr Herbst stellte in Aussicht, dass an besagter Stelle gezielt Geschwindigkeitsmessungen erfolgen könnten.

 

 

Herr Engelke machte deutlich, dass die Verkehrsbelastung in Schillerslage nach wie vor sehr hoch sei. Er habe 8.000 – 13.000 Fahrzeuge gezählt, die jeden Tag durchs Dorf fahren. Solange die Fahrt von Burgwedel nach Burgdorf schneller sei, als über die Umgehungsstraße, sei dieses Problem nicht zu lösen. Der Weg durch Schillerslage müsse länger dauern, zur Not mit Hilfe von Tempo-Begrenzungen. Auf den Schildern, aus Richtung Burgwedel kommend, sollte Burgdorf nicht erwähnt werden.

 

 

Herr Krupp (Anwohner der Straße Flachsfeld) erklärte, dass eine Aufschüttung nichts an dem geringen Abstand des Grundwassers von der Geländeoberfläche ändern würde. Seiner Meinung nach, würde das Grundwasser mit der Auffüllung nach oben steigen. Eine Versickerung des Niederschlagwassers würde diese Gefahr sogar erhöhen. Als südlicher Anlieger des Baugebietes befürchte er, dass in Zukunft sein Keller voll Wasser laufen werde. Herr Krupp riet dazu, die Entwässerung mit dem Geländegefälle nach Norden vorzunehmen. Er bezweifele, ob eine externe Ausgleichsfläche auf Burgdorfer Gemarkung rechtlich zulässig sei. Er vertrete die Auffassung, dass der komplette Ausgleich im Baugebiet geschaffen werden müsse. Hierzu seien entsprechend weniger Bauplätze vorzusehen.

 

Herr Trappmann (Stadtplanungsabteilung) antwortete, dass sich bei einem Vergleich mehrere Flächen, die für eine Wohnbebauung in Frage kämen, die Fläche Flachsfeld am besten abgeschnitten habe und deshalb für ein kleines neues Wohngebiet ausgewählt worden sei. Wenn diese Fläche nun durch eine Vergrößerung der Ausgleichsmaßnahmen an Ort und Stelle verkleinert würde, sei dies nicht zweckdienlich. Entsprechend der Regelungen des Baugesetzbuches sei ein Ausgleich auch an anderen Stellen als am Ort des Eingriffs zulässig. Priorität für die Stadt Burgdorf sei jedoch immer, soviel Ausgleich wie möglich im Plangebiet unterzubringen. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Grünflächen A und B am Nordrand des Plangebietes.

 

Herr Krupp verdeutlichte, dass Schillerslage im Regionalen Raumordnungsprogramm der Region Hannover (RROP) auf eine Eigenentwicklung beschränkt sei und sich nur um 5% vergrößern dürfe. Aufgrund zahlreicher Bautätigkeiten in der Vergangenheit sei dieser Rahmen bereits nahezu ausgeschöpft.

 

Herr Trappmann erwiderte, dass die 5% Regelung im RROP 2005 neu eingeführt worden sei und sich auf die Siedlungsfläche Schillerslages von 2005 und Bautätigkeiten ab 2005 beziehe. Zu berücksichtigen seien dabei jedoch nicht jede Bautätigkeit, wie z.B. bei der Bebauung von Baulücken, sondern nur Anweisungen neuer Baugebiete. Im Rahmen des weiteren Verfahrens würde von der zuständigen Genehmigungsbehörde der Region Hannover geprüft, ob dieser Rahmen eingehalten werde.

 

Herr Joos ergänzte, dass im Rahmen der Beteiligung der Behörden zum Vorentwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes die Region Hannover mitgeteilt habe, dass die Planung mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sei. Aufgrund der Zusammenhänge zwischen der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes und dieser Bebauungsplanaufstellung sei damit zu rechnen, dass die Region Hannover zum Bebauungsplan eine gleichlautende Stellungnahme abgeben werde.

 

Herr Krupp verdeutlichte, dass er nicht bereit sei, sich an den Erschließungskosten für die neue Erschließungsstraße zu beteiligen. Die Festsetzung eines Mischgebietes und eines allgemeinen Wohngebietes halte er für unzulässig, da hierdurch der vorhandene landwirtschaftliche Betrieb mehr Lärm emittieren dürfte als bisher.

 

Herr Trappmann wiederlegte diese Aussage. Die Festsetzung eines Mischgebietes bringe vielmehr die zulässigen Lärmemissionen auf Mischgebietsniveau, wohingegen nach derzeitiger Rechtslage der landwirtschaftliche Betrieb nicht auf einen gewissen Lärmpegel beschränkt sei. Das nebeneinander eines Mischgebietes und eines allgemeinen Wohngebiets sei eine zulässige Nachbarschaft und als Abstufung zulässig. Anders verhielte es sich, wenn ein Industriegebiet neben einem Wohngebiet geplant und keinerlei lärmschützenden Maßnahmen vorgesehen seien.

 

Herr Dunker teilte mit, dass er von Herrn Vink angesprochen worden sei. Dieser habe einen Kostenbescheid für die Herstellung der neuen Straße erhalten. Herr Vink sei verwundert, da seinerzeit keine Beitragspflicht geplant gewesen sei.

 

Herr Trappmann verdeutlichte, dass es sich nicht um einen Kostenbescheid handele, sondern die Anlieger aus dem Gebot der Höflichkeit so früh wie möglich über die Entstehung einer Beitragspflicht informiert worden seien. Den Anliegern würde so die Möglichkeit gegeben, zu prüfen, wie sie sich im Verfahren einbringen könnten. Seinerzeit gab es einen Investor, der das gesamte Baugebiet erstellen und vermarkten wollte. Dieser habe eine private Erschließung geplant, wodurch die bestehenden Anlieger nicht beitragspflichtig geworden wären. Diese Möglichkeit habe sich nun jedoch zerschlagen, weshalb nun eine öffentliche Verkehrsfläche geplant sei.

 

 

Ein Bürger erkundigte sich, wer für die Reparaturen der Straße Flachsfeld aufkäme, falls diese durch die Baufahrzeuge beschädigt würden. Er regte an, aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens die Straße Flachsfeld zu verbreitern.

 

Herr Herbst antwortete, dass bei Beschädigungen zunächst die schadhafte Stellen ausgebessert würden. Hierdurch würden keine Anliegerbeiträge fällig. Er verwies auf die gemeinsame Sitzung des Bauausschusses und des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 17.05.2010, in der ein Verkehrsgutachter für das geplante Baugebiet östlich des Beerbuschweges verdeutlicht habe, dass der zusätzliche Verkehr von 90 Bauplätzen über Wohnwege abgewickelt werden könne. In Schillerslage seien nur 13 Bauplätze vorgesehen, weshalb die Straße Flachsfeld den zusätzlichen Verkehr problemlos aufnehmen könne.

 

 

Der Anwohner Herr Giese fragte nach, ob die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen möglich sei, wenn die Sprengelstraße eine Regionsstraße sei.

 

Antwort über das Protokoll:

In einer solchen Konstellation wäre die Region Hannover Straßenbaulastträger der Fahrbahn und des Radweges sowie der Entwässerung dieser Anlagen und damit für einen notwendigen Ausbau dieser zwei Teileinrichtungen zuständig. Die Region Hannover erhebe keine Straßenausbaubeiträge.

Der Gehweg, die Beleuchtung, das Straßenbegleitgrün sowie die Entwässerung des Gehweges stünden weiterhin in der Baulast der Stadt Burgdorf. Hierfür würden bei einem Ausbau Straßenausbaubeiträge von den Anliegern gefordert.

 

 

Ortsbürgermeister Thieleking schloss den öffentlichen Teil der Sitzung des Ortsrates um 21.20 Uhr.

 

 

 

Vertraulicher Teil

 

Anschließend eröffnete Ortsbürgermeister Thieleking unter Ausschluss der Öffentlichkeit den vertraulichen Teil der Sitzung.

 

Herr Herbst teilte mit, dass nur auf Straßen mit mindestens 150 m Länge rechtskräftige Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden könnten.

 

Bezüglich der DSL-Versorgung verlas Herr Herbst einen Vermerk und erklärte, dass diese in einigen Ortsteilen nicht den Mindeststandard erfülle. Betroffen seien Otze und Schillerslage

 

Um 21.35 Uhr schloss er diesen und damit die Sitzung des Ortsrat Schillerslage.