Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

1.   Der Ortsrat Schillerslage sprach sich einstimmig für den unter 3. formulierten Beschlussvorschlag einschließlich des Ergänzungsvorschlags aus.

3.   Der Verwaltungsausschuss

a)    beschließt, das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 4-05 „Flachsfeld 2“ einzuleiten (§ 2 Abs. 1 BauGB),

b)    stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 4‑05 „Flachsfeld 2“ in der Fassung vom 29.04.2010 zu und

c)     beauftragt den Bürgermeister, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchführen zu lassen.


Herr Joos als zuständiger Projektbearbeiter der Stadtplanungsabteilung erläuterte die Vorlage ausführlich. Er ging dabei insbesondere auf die örtlichen Bauvorschriften und die notwendigen Geländeauffüllungen ein. Es seien nur die in der Umgebung vorkommenden und in der Dorferneuerung beschriebenen Dacharten, -neigungen und –farben zulässig. Glänzende Dachmaterialien seien nicht zulässig. Das Gelände sei nach Norden hin um bis zu 1,10 m aufzufüllen um einen größeren Abstand von der Geländeoberkante zum Grundwasserstand zu erlangen. Gleichzeitig kann so der erforderliche Schmutzwasserkanal mit einem Gefälle nach Süden, zur Straße Flachsfeld verlegt werden.

 

Herr Plaß erkundigte sich, wer die nötigen Aufschüttungen finanzieren werde.

 

Herr Joos erklärte, dass den angrenzenden Grundstückseigentümer über den Erschließungsbeitrag Mehrkosten entstehen werden.

 

Herr Dunker fragte, weshalb die Entwässerung nicht mit dem Geländegefälle nach Norden über den Graben erfolgen könne.

 

Herr Joos antwortete, dass die Grabenparzelle dafür nicht breit genug sei und ein Flächenerwerb notwendig werden würde. Zudem würde sich die Länge der erforderlichen Kanalisation vergrößern. An der Kreuzung des Grabens mit der Straße Heutrift befinde sich eine ortsbildprägende Eiche, die bei einem Kanalausbau in Mitleidenschaft gezogen würde.

 

Herr Herbst ergänzte, dass durch die Geländeauffüllung zudem eine Versickerung des Oberflächenwassers ermöglicht werden solle, da die Stadt Burgdorf keinen Regenwasserkanal vorsehe. Sollte das Gelände nicht aufgefüllt werden, sei eine Versickerung aufgrund des Grundwasserstandes nicht möglich. In diesem Falle könnten mit hoher Wahrscheinlichkeit auch keine Keller oder nur abgedichtete Keller erstellt werden. Die Herstellung eines Regenwasserkanals sei mit Sicherheit teurer als die Geländeauffüllung, da für den Aushub eines Kellers, oder die Bodenplatte der Gebäude ohnehin Aushub anfalle. Dieser könne direkt für die Auffüllungen auf den Grundstücken verwendet werden und reduziere sogar die Kosten für die Entsorgung.

 

Herr Dunker regte an, dass die Stadt Burgdorf sämtliche Flächen auffüllen, bzw. dies in Auftrag geben solle. Dies sei kostengünstiger zu bewerkstelligen, als wenn jeder Grundstückseigentümer sein Grundstück selber auffüllen müsse. Zudem sollten die Bauplätze zu einheitlichen Preisen verkauft werden.  Dieser Vorschlag fand im Ortsrat große Zustimmung.

 

Ortsbürgermeister Thieleking formulierte daher folgende Ergänzung zu dem Beschlussvorschlag:

 

„Die komplette Aufschüttung solle durch die Stadt Burgdorf erledigt, bzw. in Auftrag gegeben werden und über die Erschließungskosten auf die Bauherren umgelegt werden. Die Bauplätze sollen zudem zu identischen Preisen verkauft werden“.

 

Im folgenden ließ Ortsbürgermeister Thieleking über die Beschlussvorlage einschließlich des Ergänzungsvorschlags abstimmen.