Herr Rohde stellte fest, dass die Installierung des Spiegels am Finanzamttunnel zu keiner Verbesserung für die Sichtbeziehungen der Radfahrer geführt hat. Herr Fleischmann erklärte, dass die Begradigung der Ausfahrt dringend notwendig ist, um eine gute Anbindung der Radfahrer von der Weststadt an die Stadtmitte zu erreichen.

 

Herr Rohde fragte nach, ob der Stadtstraßenumbau Rückzahlungen von Fördermitteln, die die Stadt im Rahmen der Busbeschleunigung erhalten hat, zur Folge hat. Herr Herbst erläuterte, dass die Zweckbindung 2013 ablaufen wird. Von daher stellt sich diese Frage derzeit nur für den Umbau des Kreuzungspunktes Marktstraße / Bahnhofstraße zum Kreisverkehrsplatz. Dem Fördergeber liegt bereits seit Jahren ein Schreiben der Stadt vor, in dem die Stadt den Nachweis gebracht hat, dass der Umbau nicht dem Förderziel konträr läuft, sondern im Gegenteil zu weiteren Verbesserungen führt. Lt. mündlicher Aussage ist der geplante Umbau nicht förderschädlich, so dass die Verwaltung derzeit davon ausgeht, dass keine Rückzahlungen geleistet werden müssen.

 

Herr Fleischmann fragte, ob die Schaltungen der Lichtsignalanlagen in der Innenstadt bereits geändert wurden. Herr Herbst erklärte, dass die Änderung erst am 23.04.2010 erfolgte. Ein früherer Termin war wegen der fehlenden Unterhaltungsverträge nicht möglich.

 

Weiter bat Herr Fleischmann zu prüfen, ob die Rotanforderung an der Lichtsignalanlage Dorfstraße für Kraftfahrer, die aus dem Heisterkampsweg kommen, noch erforderlich ist. Herr Herbst stimmte zu, dass die Verkehrszahlen in Heeßel stark gesunken sind. Er wies darauf hin, dass die Region für die Ortsdurchfahrt von Heeßel selbst noch Planungen durchführen wird. In diesem Zuge wird evtl. auch die Lichtsignalanlage betrachtet. Herr Degenhard sprach sich für die Beibehaltung der Schaltung aus.

 

Frau Rickert schlug vor, die Straße Im Langen Mühlenfeld in die Tempo-30-Zone mit einzubeziehen. Zudem ist sie der Auffassung, dass die Radfahrer nicht weiter auf den Gehwegen dort fahren sollten. Hier sollte die Freigabe zurückgenommen werden.