Beschluss:
Der Rat beschließt mit
31 Ja- Stimmen und einer Nein- Stimme:
A Der Rat nimmt
Kenntnis von den Ergebnissen
-
der in der Zeit vom
30.12.2008 bis 13.01.2009 durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB,
-
der mit Schreiben vom 12.12.2008
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
-
der in der Zeit vom
07.04.2009 bis 07.05.2009 durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
-
der mit Schreiben
vom 27.03.2009 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB.
Der Rat
beschließt die im III. Abschnitt der Begründung im Kapitel 1
’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen Abwägungsvorgänge.
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat
beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der
Ergebnisse der Umweltprüfung die 52. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung
des Planteils vom 14.12.2009.
Der Rat beschließt, der
Flächennutzungsplanänderung beizufügen
-
die Begründung in
der Fassung vom 14.12.2009 sowie
-
die
zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 (5) BauGB, die im I. Abschnitt der
Begründung in Kapitel 8 wiedergegeben ist.
Herr Fleischmann erklärte, dass diese Vorlage abgelehnt werden müsse, da nun ein Sondergebiet im Gewerbepark Nord/West genehmigt werden solle, welches eine Konkurrenz für die Innenstadt sein werde.
Herr Dr. Zielonka äußerte, dass diese Vorlage die Stadt insgesamt voran bringen werde.
Bürgermeister Baxmann teilte mit, dass hier das Einzelhandelskonzept „eins-zu-eins“ umgesetzt werde. Hier werde flächenextensiver Einzelhandel zugelassen, welcher nicht zentrenrelevant sei. Diskutabel seien allerdings die Fragen bezüglich der sogenannten Randsortimente. Doch auch dies sei sorgfältig abgewogen worden.
Herr Walter ließ nun über die Vorlage abstimmen.