Herr Herbst teilte mit,

 

a)   auf Nachfrage hat die Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erklärt, dass die Auswertung der Verkehrszählung auf der Hauptstraße in Sorgensen in Höhe des Kindergartens noch nicht vorliegt.

 

b)   Die NLStBV hat den Antrag der Stadt auf Ausstattung des Geländers der Radwegeüberführung der B 188 im Zuge der L 311 mit Reflektorenfolie abgelehnt. Zur Begründung wurde darauf verwiesen, dass eine Verkehrsgefährdung nicht besteht und somit keine Maßnahmen erforderlich sind.

 

c)   Der Störfall auf der Kläranlage Ende Januar 2010 wurde ausgelöst durch die 1. Schneeschmelze und den dadurch bedingten Temperaturabfall in den Belebungsbecken. Die Überwachungswerte für Phosphor, Stickstoff und Kohlenstoff konnten dadurch nicht mehr eingehalten werden. Durch Zugabe von sog. Impfschlamm sind die Werte jetzt wieder stabil.

 

d)   Anlieger der Lehrter Straße / Heeßeler Kirchweg haben sich an die Verwaltung gewandt mit der Bitte um Ausbau des Gehweges auf der Westseite der Lehrter Straße zwischen Finanzamttunnel und Heeßeler Kirchweg. Auf diesem Teilstück wurden im letzten Jahr Erdarbeiten durchgeführt. Dadurch ist das Wegestück fußläufig nicht mehr gut begehbar. Die Firma wurde von der Stadt im Rahmen der Gewährleistung bereits aufgefordert, hier nachzubessern. Für eine Pflasterung des Teilgehweges würden Kosten in Höhe von ca. 10.000,00 € entstehen. Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung. Die Ausschussmitglieder verständigten sich, den Bereich zunächst vor Ort anzusehen und in der nächsten Sitzung darüber zu beraten.

 

e)   Die Schaltungen der Lichtsignalanlagen

  • Kreuzung Hochbrücke / Bahnhofstraße / Marktstraße / Vor dem Hann. Tor
  • Kreuzung Marktstraße / Poststraße
  • Fußgängerüberweg Rathaus I
  • Fußgängerüberweg C & A

      werden im Zuge der nächsten Wartung auf das sog. Nachtprogramm umgeschaltet. Dieses bedeutet eine verkehrsabhängige Schaltung. Für die Fußgänger verlängert sich die Grünzeit von 7 auf 10 Sekunden. Die Anforderungszeiten der Fußgänger verringern sich von max. 90 auf max. 70 Sekunden. Durch die verkehrsabhängige Schaltung sind aber auch minimale Wartezeiten von 10 Sekunden möglich. Die Busbeschleunigung wird durch die Umstellung nicht beeinträchtigt. Die RegioBus sieht für sich Vorteile.

 

      Auf Nachfrage von Herrn Fleischmann erklärte Herr Herbst, dass für die Kreuzung Schwarzer Herzog der Straßenbaulastträger eine erneute Überprüfung zugesagt habe.

 

f)   Für die Verkehrsüberwachung wird in Kürze eine neue Kamera der Fa. Leica angeschafft, da die vorhandene Kamera gesetzlich nicht mehr zulässig ist. Das neue System wird regionsweit eingesetzt. Für eine gestaffelte Auswertung (wie sie bislang den Niederschriften beigefügt wurde) ist die Beschaffung eines Zusatzmoduls erforderlich. Hierfür entstehen Kosten in Höhe von rd. 600,00 €. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Die Auswertung wird künftig in Ronnenberg erfolgen, so dass die Zahlen der Verwaltung erst später vorliegen.

 

g)   Auf der Grünfläche Braunschweiger Straße vor dem Gümmekanal muss eine morsche Linde gefällt werden. Zudem ist lt. vorliegendem Gutachten die Standfestigkeit der Solitäreiche im Bereich Vor dem Celler Tor / Ecke Friederikenstraße aufgrund fehlender Restwandstärke nicht mehr gegeben. Die Eiche ist ebenfalls zu fällen.

 

h)   Die Winterdienstgesamtkosten (Lohn-, Fahrzeugstunden und Streumittel) stellen sich derzeit wie folgt dar:

 

      Winter 2007/2008                                  rd. 40.000,00 €

      Winter 2008/2009                                rd. 130.000,00 €

      Winter 2009/2010 (Stand 15.02.2010)     rd. 310.000,00 €

 

      Bis heute sind mehr als 1.000 Überstunden der Bauhofmitarbeiter angefallen. Die Haushaltsmittel müssen voraussichtlich um rd. 70 – 90.000 € aufgestockt werden. Die Verwaltung wird hierzu eine Vorlage für eine überplanmäßige Ausgabe erstellen. Auf Nachfrage von Herrn Rohde bestätigte Herr Herbst, dass der Gärtnerbauhof ebenfalls Winterdienst leistet. Die Zuständigkeit des Gärtnerbauhofs liegt bei den Gehwegen vor städtischen Grundstücken und dem Geh- und Radwegenetz. Für die Gehwege von Schulen und Kindergärten liegen Aufträge für den Winterdienst von den Fachabteilungen vor.