Beschluss:

 

Einstimmig empfahl der Ausschuss für Umwelt und Verkehr dem Verwaltungsausschuss, entsprechend § 8 NStrG das Verfahren für die vorgesehene Einziehung der als Gemeindestraße gewidmeten provisorisch angelegten Zufahrt zur „Osttangente“ vom „Dachtmisser Weg“ bis zur „Osttangente 2. Bauabschnitt“ einzuleiten.