Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt einstimmig:

 

Der mit den ‚Wirtschaftsbetrieben Burgdorf GmbH’ durch Ratsbeschluss vom 08.06.2006 und durch Gesellschafterversammlung der ‚Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH’ am 06.07.2006 geschlossene und mit Ratsbeschluss vom 13.12.2007 bis einschließlich 31.12.2009 verlängerte Betriebsführungsvertrag wird mit folgenden Änderungen bis zum 31.12.2011 verlängert:

 

§ 4 Abs. 1 Satz 1:     Als Jahresentgelt für die übertragenen Betriebsführungsaufgaben erhält die Stadt 70.000,00 €.

 

§ 4 Abs. 3 Satz 1:     Leistungen des städt. Bau- und des Gärtnerbauhofes sind mit 23.500 € in der Betriebsführungspauschale (§ 4 Abs. 1) enthalten.

 

§ 4 Abs. 6 Satz 1:     Das Entgelt für die Betriebsführung wird zum 01. März des Folgejahres zur Zahlung fällig.

 

Zusätzlich werden neben einigen redaktionellen Änderungen insbesondere die §§ 2 und 5 wesentlich verändert. Abweichungen vom bisherigen Vertrag sind im beiliegenden Vertragsentwurf farblich gekennzeichnet. Sämtliche Änderungen sind bereits mit dem Geschäftsführer der WBB, Herrn Funke, abgesprochen.

 

            Der mit den ‚Wirtschaftsbetrieben Burgdorf GmbH’ (Ratsbeschluss vom 08.06.2006/Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung am 06.07.2006) vereinbarte Personalgestellungsvertrag, dessen Laufzeit vom Fortbestehen des Betriebsführungsvertrages abhängt (§ 9 Ziff. 2 des Personalgestellungsvertrag), verlängert sich dadurch automatisch ebenfalls bis zum 31.12.2011.


Herr Walter ließ über diesen Tagesordnungspunkt nach Vorlage abstimmen.