Beschluss:
Der Rat der Stadt
Burgdorf beschließt einstimmig:
Der mit den
‚Wirtschaftsbetrieben Burgdorf GmbH’ durch Ratsbeschluss vom 08.06.2006 und
durch Gesellschafterversammlung der ‚Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH’ am
06.07.2006 geschlossene und mit Ratsbeschluss vom 13.12.2007 bis einschließlich
31.12.2009 verlängerte Betriebsführungsvertrag wird mit folgenden Änderungen
bis zum 31.12.2011 verlängert:
§ 4
Abs. 1 Satz 1: Als Jahresentgelt für
die übertragenen Betriebsführungsaufgaben erhält die Stadt 70.000,00 €.
§
4 Abs. 3 Satz 1: Leistungen des städt.
Bau- und des Gärtnerbauhofes sind mit 23.500 € in der Betriebsführungspauschale
(§ 4 Abs. 1) enthalten.
§
4 Abs. 6 Satz 1: Das Entgelt für die
Betriebsführung wird zum 01. März des Folgejahres zur Zahlung fällig.
Zusätzlich werden neben
einigen redaktionellen Änderungen insbesondere die §§ 2 und 5 wesentlich
verändert. Abweichungen vom bisherigen Vertrag sind im beiliegenden
Vertragsentwurf farblich gekennzeichnet. Sämtliche Änderungen sind bereits mit
dem Geschäftsführer der WBB, Herrn Funke, abgesprochen.
Der mit den ‚Wirtschaftsbetrieben
Burgdorf GmbH’ (Ratsbeschluss vom 08.06.2006/Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung am 06.07.2006) vereinbarte
Personalgestellungsvertrag, dessen Laufzeit vom Fortbestehen des
Betriebsführungsvertrages abhängt (§ 9 Ziff. 2 des Personalgestellungsvertrag),
verlängert sich dadurch automatisch ebenfalls bis zum 31.12.2011.
Herr Walter ließ über diesen Tagesordnungspunkt nach Vorlage abstimmen.