Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt einstimmig:

a)  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-          der in der Zeit vom 24.11.2009 bis 28.12.2009 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB,

-          der mit Schreiben vom 19.11.2009 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung in Kapitel 8 beschriebenen Abwägungsvorgänge.

b)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Nr. 0-85 „Nahversorgung West“ in der Fassung vom 22.01.2010 als Satzung.

Der Rat beschließt, dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift Nr. 0-85 „Nahversorgung West“ die Begründung in der Fassung vom 22.01.2010 beizufügen.

 


Herr Walter erläuterte kurz die Beschlussvorlage.

 

Frau Gersemann wies einleitend darauf hin, dass der kleine frühere Lebensmittelmarkt geschlossen worden und die Nahversorgung somit nicht mehr sichergestellt sei. Der Standort „An der Mösch“ sei nicht zentral genug gelegen. Allein der Standort an der Mönkeburgstraße sei geeignet. Ein Investor sei nun gefunden, und es liege an der Bevölkerung, den neuen Markt anzunehmen und damit zu erhalten. Frau Gersemann verwies weiterhin auf den wachsenden Anteil der älteren Bevölkerung in der Weststadt, die dringend einen örtlichen Nahversorger benötige. Ebenso wichtig seien erste Einkaufserfahrungen der Kinder.

 

Herr Obst wies darauf hin, dass alle Fraktionen des Rates sich für die Änderung der Bauleitplanung eingesetzt hätten. Die Entscheidung zur Schließung des bisherigen Lebensmittelmarktes habe „mit den Füßen“ stattgefunden. Der Standort in der Mönkeburgstraße sei ideal, während der alternative Standort „An der Mösch“ für den Lebensmittelmarkt nicht geeignet sei. Die Nahversorgung müsse innerhalb der Wohnbebauung erfolgen. Herr Obst verwies abschließend darauf, dass während der öffentlichen Auslegung keine negativen Stellungnahmen eingegangen seien. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen.

 

Herr Mohrich erklärte, dass dieser Lebensmittelmarkt eine deutlich bessere Lebensqualität für die Einwohner der Weststadt bedeute.

 

Herr Lüddecke stimmte zu, dass der Markt an der Mönkeburgstraße zwingend nötig gewesen sei. Ein Standort „An der Mösch“ wäre der falsche Standort gewesen. Er äußerte sein Lob an die Verwaltung für die jederzeit adäquat beantworteten Fragen und für die Erarbeitung des Bebauungsplans, dem er natürlich zustimmen werde.

 

Herr Unverzagt führte aus, dass die Anwohner nun die Möglichkeiten des neuen Standortes auch nutzen müssten. Der Erhalt des Marktes liege in der Entscheidung der Kunden.

 

Herr Fleischmann befand, dass es sinnvoll sei, der Weststadt einen Nahversorger zu bieten. Die Wahl des Standortes sei aus seiner Sicht zwar fragwürdig, aber er werde bei der Abstimmung zustimmen. 

 

Herr Walter ließ über die Beschlussvorlage abstimmen.