Beschluss:


4)  Der Rat beschließt mit 28 Ja-Stimmen und einer Nein-Stimme:

a)  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-  der in der Zeit vom 07.04. bis 21.04.2009 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 27.03.2009 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-  der in der Zeit vom 25.08. bis 25.09.2009 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 20.08.2009 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung in Kapitel 12 beschrie­benen Abwägungsvorgänge.

b)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 0-78 „Gewerbepark Nordwest 1. Abschnitt“ mit örtlicher Bauvorschrift in der Fassung vom 21.12.2009 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen

-  die Begründung in der Fassung vom 21.12.2009 einschließlich der Änderungen bezüglich des Datums der Bekanntmachung der 6. RROP Änderung und

-  die Zusammenfassende Erklärung die in der Begründung, Teil 1, Kapitel 10 wiedergegeben ist.

 

 


Herr Walter erläuterte kurz die vorliegende Beschlussvorlage.

 

Herr Trappmann ergänzte, dass in der Beschlussfassung unter Punkt 4 b) ergänzt werden müsse, dass die Begründung in der Fassung vom 21.12.2009 einschließlich der Änderungen bezüglich des Datums der Bekanntmachung der 6. RROP- Änderung erfolge.

 

Herr Hinz betonte in seinem Beitrag die besondere regionale und überregionale Bedeutung des Gewerbeparks Nordwest für die Stadt Burgdorf und begrüßte die nun vorgelegte Planung zur Entwicklung des Gewerbegebietes. Er ging gesondert auf den Teil „Sondergebiet“ ein und erklärte, welche positiven Folgen der Gewerbepark für Burgdorf haben werde. Trotz der Wirtschaftskrise sei die Vermarktung nicht das größte Problem. Herr Hinz ging auf die Vorzüge des Gewerbegebietes ein, die für ansiedlungswillige Unternehmen durch die Anbindung an die neue B188 gegeben seien. Anschließend stellte er fest, dass das Gewerbegebiet für Burgdorf einen erheblichen städtebaulichen Fortschritt bedeute.

 

Herr Morich erklärte, dass heute die Weichenstellung für die Schaffung neuer Arbeitsplätze erfolge. Auch bei der Vermarktung sehe er durch die Anbindung an die B188 und die Nähe zu Hannover keine Probleme.

 

Herr Lüddecke teilte mit, dass die FDP das Zustandekommen des Gewerbegebietes außerordentlich begrüße. Über den richtigen Zeitpunkt lasse sich allerdings streiten. Das Gebiet müsse nun mit Leben gefüllt und zusätzliche Arbeitsplätze müssten geschaffen werden. Bei der Ansiedlung von Unternehmen, die die Entwicklung der Stadt positiv beeinflussen, müsse man das nötige Fingerspitzengefühl beweisen.

 

Herr Obst äußerte, dass die CDU-Fraktion erfreut über den vorgelegten Bebauungsplan sei und diesem zustimmen werde. Heute gehe es besonders um die Ausweisung des Sondergebietes. Mit diesem Bereich sei es das Ziel, den Abfluss der Kaufkraft aus Burgdorf zu verhindern. Nicht auszuschließen sei, dass für im Innenstadtbereich ansässige Familienunternehmen Nachteile entstünden. Nun aber müsse das Gebiet mit Leben erfüllt werden, indem neue Arbeitsplätze entstehen und auch höhere Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden.   

 

Herr Fleischmann hielt entgegen, dass die Entwicklung in kleinen Schritten hätte erfolgen müssen. Er kritisierte, dass bisher schon über sieben Millionen Euro in den Kauf von Grundstücken geflossen seien und über den neuen Haushalt weitere drei Millionen Euro in das Gewerbegebiet flössen. Für ihn stelle sich auch die Frage, woher höhere Gewerbesteuereinnahmen in der derzeitigen Krise kommen sollten. Die Innenstadt werde unter dem Gewerbepark leiden und die Fläche habe im Grunde zu große Ausmaße und zu hohe Kosten verursacht. Er werde daher gegen die Beschlussvorlage stimmen.

 

Herr Dr. Zielonka erklärte seine Zustimmung zu Herrn Hinz’ Aussagen. Es sei richtig gewesen, mit der Umsetzung dieses regional bedeutenden Gewerbegrundstückes bis zur Fertigstellung der Ortsumgehung zu warten. Finanziell sei dies eine große Herausforderung für die Stadt Burgdorf. Bis zum Jahre 2025 sei die Stadt mit dem Gewerbegebiet jedoch gut aufgestellt. Er werde der Vorlage zustimmen.

 

Bürgermeister Baxmann bekundete seine Zustimmung zu Herrn Dr. Zielonkas Äußerungen. Er unterstrich nochmals die Wichtigkeit der Anbindung des Gewerbegebietes an die B188/ B3. Dieses Gewerbegebiet könne nur dadurch im regionalen Wettbewerb mithalten. Besonders für das Sondergebiet sei er guter Hoffnung auf die Ansiedlung von Unternehmen, da hier bereits Nachfrage bestehe. Er sei sicher, dass mit dem heutigen Beschluss ein neues Kapitel in der Burgdorfer Wirtschaftsgeschichte aufgeschlagen werde.

 

Herr Pilgrim erläuterte noch einmal die Wichtigkeit der B188 Anbindung. Zudem sprach er in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Burgdorf an.

 

Herr Schrader lobte die Umsetzung des Gewerbegebietes und erklärte, die FDP habe sich bereits seit 1996 dafür eingesetzt.

 

Herr Lüddecke bezeichnete Burgdorf als einen Teil der Metropolregion Hannover, Wolfsburg und Braunschweig. Dieses Gewerbegebiet sei vor diesem Hintergrund schon angemessen.

 

Herr Fleischmann erklärte, dass die Gewerbesteuer das letzte Argument sei, welches für das Gewerbegebiet herhalten müsse. Finanzpolitisch sei dieses Projekt unverantwortlich.

 

Herr Walter ließ über die Beschlussvorlage abstimmen.