Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt mit 24 Ja- Stimmen, 4 Nein- Stimmen und einer Enthaltung die als Anlage 1 der Vorlage 2009/ 0560 beigefügte Satzung zur Festlegung der Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Stadt Burgdorf.


Herr Walter erläuterte kurz die Vorlage zur Reduzierung der Zahl der Ratsmitglieder gem. § 32 Abs. 2 NGO.

 

Herr Morich sprach sich für eine Anzahl von 38 Ratsmitgliedern aus. Er habe sich in anderen Kommunen erkundigt, wie dort verfahren werde. In Lehrte, Uetze und Burgwedel werde Wert auf die gesetzliche Mitgliederzahl gelegt.

 

Herr Obst erklärte, dass in diesem Fall Burgdorf nicht auf eine Stufe mit Lehrte und Uetze zu stellen sei. Bei einer Einwohnerzahl von rund 30.000 bedeute eine Anzahl der Ratsmitglieder von 32 plus dem Bürgermeister eine Einwohnerzahl von 900 pro Mandatsträger. Im Bundestag betrage die Anzahl von Bundesbürgern je Mandatsträger in etwa 130.000. Es sei für die Burgdorfer Bürger daher gut möglich, mit einem Ratsmitglied in Kontakt zu treten. Bei einer Anzahl von 32 Mitgliedern plus dem Bürgermeister sei eine effektivere und effizientere Arbeit möglich. Seine Fraktion spreche sich daher mehrheitlich für eine Reduzierung der gesetzlichen Mitgliederzahl auf 32 Ratsmitglieder aus. 

 

Herr Pilgrim empfand die Arbeit mit 32 Ratsmitgliedern in der Vergangenheit als angenehm und effektiv. Die Verwaltung habe ebenfalls empfohlen, mit 32 Mitgliedern in die nächste Wahlperiode zu gehen. Es gebe nun Argumente für oder gegen eine Reduzierung. Allerdings sei ein Betrag in Höhe von 85.000 € pro Wahlperiode für sechs weitere Ratsmitglieder ein nicht unwesentliches Argument. Er appellierte an alle Altersgruppen, sich politisch zu engagieren. 

 

Herr Lüddecke sah ebenfalls Vor- und Nachteile für beide Lösungen. Die Vermeidung der Mehrkosten in Höhe von 17.000 € im Jahr bei 38 Ratsmitgliedern sei eine Einsparungsmöglichkeit, mit der man mit gutem Beispiel vorangehen könne. Die FDP-Fraktion spreche sich daher für eine Reduzierung auf 32 Ratsmitglieder aus.

 

Herr Braun ging auf die angesprochene Effizienz ein. Es sei zwar möglich, dass die Effizienz bei weniger Mitgliedern steige, dann seien jedoch auch 32 Mitglieder noch zuviel. Dies Argument sei letztlich zu relativ. Wolle man jungen Leuten größere Chancen einräumen, über die Liste in den Rat einzuziehen, so spreche dieses Argument für eine 38er Regelung. Letztlich müsse auch das finanzielle Argument bewertet werden. 17.000 € im Jahr einzusparen bei 8 Millionen € Defizit könne lediglich ein symbolischer Akt sein. Ob dies ausreiche, die Vorteile einer 32er Regelung zu rechtfertigen, sei zweifelhaft.

 

Herr Fleischmann fasste zusammen, dass sich jeder im Grunde für die 38er Regelung ausspreche, aber am Ende doch anders abstimmen werde. Das angesprochene Kostenargument wiege die angesprochenen Vorteile der 38er Regelung in keiner Weise auf. Er finde es nicht in Ordnung, für eine minimale Ersparnis weniger Demokratie in Kauf zu nehmen.

 

Herr Schulz empfand die angesprochenen Argumente als relativ und erklärte, er habe für die 38er Regelung kein überzeugendes gehört. Den Vorschlag, Ausschüsse zusammenzulegen, empfinde er eine Überlegung wert. Dafür seien allerdings nicht mehr Ratsmitglieder nötig. Die WGS- Fraktion spreche sich für die Reduzierung auf 32 Ratsmitglieder aus.

 

Herr Dr. Zielonka vermutete, dass die Fraktionen Sorge hätten, bei einer 38er Regelung nicht genügend engagierte Bürger für die Listen zu gewinnen. Eine Einsparung der Sitzungsgelder sei völlig unabhängig von einer Erhöhung auf 38 Ratsmitglieder, da die Mehrzahl der Sitzungen in den Ausschüssen stattfinde. Eine Effektivität der dort stattfindenden Arbeit würde schon eher zu Kosteneinsparungen führen.

 

 

 

Herr Fleischmann sprach sich ebenfalls für eine Zusammenlegung von Ausschüssen und eine Anzahl von 38 Ratsmitgliedern aus.

 

Herr Obst erachtete eine Zusammenlegung von Ausschüssen ebenfalls als sinnvoll, jedoch bedeute dies im Zusammenspiel mit einer 38er Regelung auch, dass sich weniger Ratsmitglieder in die einzelnen Fachausschüsse einbringen könnten. Im Rat werde aber lediglich über bereits in Ausschüssen zu Ergebnissen gebrachte Vorlagen abgestimmt. Eine 32er Regelung bringe eine größere Effektivität. Eine gewisse Qualifikation mitzubringen, sei eine Selbstverständlichkeit.

 

Herr Dr. Zielonka erklärte, dass mit 38 Mitgliedern auch mehr Qualität erreicht werden könne. Er werde sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

 

Herr Pilgrim beurteilte diese Frage als äußerst spannend und schwer zu entscheiden. Auch in seiner Fraktion sei intensiv diskutiert worden. Eine Mehrheit habe sich für die 32er Regelung ausgesprochen.

 

Herr Walter ließ abschließend über die Vorlage abstimmen.