(Vor Beginn der Tagesordnung im „öffentlichen Teil“)

 

Herr Dralle aus Otze äußerte sein Unverständnis über einen am 09.02.2010 erhaltenen Brief der Stadtverwaltung. Darin gehe es um die Verkehrssicherungspflicht beim Winterdienst. Der an seinem Grundstück angrenzende Gehweg sei nicht von Schnee und Eis befreit worden. Vor allem auf den angrenzenden Seitenstraßen sei eine Schneedicke vorhanden gewesen, die nicht von Hand zu beseitigen gewesen sei. Er gehe davon aus, dass es hier keine Beschwerden von Passanten gegeben habe. Auch sei die Flexibilität der Stadt zur Räumung der Fahrbahnen sehr gering gewesen, da die Landwirte auf Nachfrage bereit gewesen wären, die Schneemassen zu beseitigen. Im Ergebnis seien auch die städtischen Straßen nicht ausreichend geräumt worden.

 

Bürgermeister Baxmann erklärte, dass es vermutlich einen Hinweis aus der Ortschaft mit Verweis auf die Verkehrssicherungspflicht gegeben habe, der die Stadt zum Handeln gezwungen habe. Er gehe aber nicht davon aus, dass derartige Angelegenheiten die Festsetzung von Bußgeldern nach sich ziehen würden, letztlich sei dieser Winter durch extreme Witterungsverhältnisse geprägt.

 

Herr Philipps teilte mit, dass die versandten Schreiben keine Postwurfsendungen gewesen seien. Es sei nur in Einzelfällen auf konkrete Beschwerden reagiert worden, indem man lediglich auf die Streupflicht verwiesen habe.

 

Herr Fleischmann zeigte Verständnis dafür, dass der Bauhof und die städtischen Mitarbeiter mit den winterlichen Verhältnissen überlastet gewesen seien. Um die Unversehrtheit der Bürger zu schützen, sei es aber nötig gewesen, auf private Hilfe zurückzugreifen.

 

Herr Lüddecke stimmte Herrn Fleischmanns Aussage zu. Schließlich könne von den Bürgern nicht etwas verlangt werden, was die Stadt selber auch nicht leisten könne.