Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

 


Frau Herbst erläuterte noch einmal den Plan zur Art der baulichen Nutzung, die im Bebauungsplan festgesetzt ist.

 

Bei der sich anschließenden Diskussion erkundigte sich Herr Hinz, wie sichergestellt sei, dass die festgelegten Größenordnungen der Verkaufsflächen für die Randsortimente auch auf Dauer Bestand haben.

 

Hierzu erklärte Herr Trappmann, dass bei erstmaliger Einrichtung eines Marktes sowie auch bei Nutzungsänderungen eine Betriebsbeschreibung vorgelegt werden müsse. Die Einhaltung der Verkaufsflächen könne dann bei Bedarf kontrolliert werden.

 

Nach weiterer Diskussion fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen mit 1 Neinstimme und 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:

 

‚Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss den unter 3. formulierten Beschluss zu fassen.’