Nachtrag: 01.12.2009

Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschloss einstimmig gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO die Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 45570.761000 (Hilfe durch Unterbringung in Heimen u.a. Wohnformen) in Höhe von 100.000,00 € .

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Herr Walter ließ über den Tagesordnungspunkt nach Vorlage abstimmen.