Beschluss:
Der Rat der Stadt Burgdorf beschloss einstimmig
gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO die Leistung einer
überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 45570.761000 (Hilfe durch
Unterbringung in Heimen u.a. Wohnformen) in Höhe von 100.000,00 € .
Herr Walter ließ über den Tagesordnungspunkt nach Vorlage abstimmen.