Beschluss:
Der Rat der Stadt
Burgdorf stimmte gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO einstimmig der
Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 90000.845000
(Zinszahlungen aufgrund von Steuererstattungen) in Höhe von 70.000,00 € zu.
Herr Walter ließ über diesen Tagesordnungspunkt nach Vorlage abstimmen.