Ein Anwohner bezog sich auf die zu TOP 5 geführte Diskussion und fragte, warum nun plötzlich eine Fläche des Schulgeländes für das Baugebiet abgegeben werden könne. Er selbst habe Mitte der 1970er Jahre versucht die in Rede stehende Fläche von der Stadt käuflich zu erwerben. Dies sei ihm mit dem Hinweis auf die dann entstehende Diskrepanz zwischen bebauter und unbebauter Fläche auf dem Schulgelände verwehrt worden.

 

Herr Trappmann erklärte, dass ihm dieser Sachverhalt nicht bekannt sei. Die Verwaltung nehme den Hinweis auf und werde prüfen, ob die Grundflächenzahl des Schulgrundstücks durch die Nutzung des Teilgrundstücks tangiert werde.