Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Beneke stellt kurz die Sitzungsvorlage vor. Er ergänzt, dass im Hort Südstern gezielt Jungenarbeit angeboten werde. Derzeit laufen Projekte zum Thema Holzarbeit. Des Weiteren sei seit August 2009 ein Erzieher in der Kindertagesstätte Südstadt eingestellt, welcher Schwimmkurse anbiete.

 

Frau Ethner bemerkt, dass die Finanzierung der Projektarbeit zu Zeiten eines ausgeglichenen Haushaltes beschlossen worden sei. Dieses werde sie nicht an der Unterstützung des Projektes hindern, wünschenswert seien jedoch ausführlichere Informationen zum Umfang und Erfolg der einzelnen Projekte sowie über die Mittelverwendung und die noch zur Verfügung stehenden Mittel.

 

Herr Beneke informiert, dass schwerpunktmäßig im Bereich Sprachentwicklung und Bewegung Projekte angeboten worden seien. Der Erfolg sei schwer messbar. Eine Auswertung der Einschulungsuntersuchungen habe ergeben, dass sich die Einschulungsreife verbessert habe. Ein ausführlicher Bericht werde seitens der Verwaltung vorbereitet und im Frühjahr des kommenden Jahres vorgestellt.

 

Frau Ethner ergänzt, dass sie ebenfalls einen Vortrag der mit der Projektarbeit betrauten Erzieherinnen für wünschenswert halte.

 

Herr Strecker erwidert, dass die Einschätzung der Leiterinnen zu den einzelnen Projekten in der Vorlage aufgegriffen werde. In der kommenden Sitzung könne evtl. Frau Böhlke zur Projektarbeit weitere Auskunft erteilen.

 

Frau Meinig betont, dass sie sich seitens der Verwaltung gut informiert fühle. Eine wissenschaftliche Begleitung der Projektarbeit sei schwer umsetzbar.

 

Die Ausschussvorsitzende, Frau Gersemann, lässt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den nachstehend aufgeführten Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss stimmt zu, dass für die Fortführung der Projektarbeit in den Kindertagesstätten maximal über die Hälfte der im Haushalt für das Jahr 2010 dafür bereitgestellten Projektmittel vor Inkrafttreten der Haushaltssatzung verfügt werden kann.

 

- einstimmiger Beschluss -