Frau Weilert-Penk erläuterte den Antrag der SPD-Fraktion. Hierbei sei es sehr wichtig, dass es der Stadt gelinge darauf hinzuwirken, dass insbesondere Kinder und Jugendliche besser am kulturellen und sportlichen Leben teilhaben können. Konkret leben derzeit 2,5 Mio. Kinder an der Armutsgrenze, wovon ein großer Teil SGB II-Empfänger sei. Von der Erhöhung des Kindergeldes hätten SGB II-Empfänger nichts, da dieses Geld zu 100 % auf die Leistung angerechnet würde. Die Einkommensschere würde weiter auseinandergehen. Dies sei eine fatale Entwicklung.

Auf Seite 130 des Haushaltsplan-Entwurfs 2010 wurden unter Punkt 18  44.000,00 € veranschlagt. Davon entfallen 14.000,00 € auf die Hausaufgabenhilfe und 30.000,00 € auf die Schulbeihilfen, das sogenannte Schulstarterpaket. Auf Bundesebene gebe es jährlich eine einmalige Leistung für die Schule in Höhe von 100,00 €.

Sie bat die Verwaltung zu prüfen, welcher Betrag aus dem Schulstarterpaket in diesem Jahr bisher entnommen wurde und welcher Betrag davon evtl. für den Antrag verwendet werden könnte.

 

Herr Philipps äußerte, dass derzeit eine Lücke von 8,1 Mio. im Haushalt vorhanden sei, die im Grundsatz die Übernahme zusätzlicher, freiwilliger Aus-/Aufgaben verbiete. Die Stadt müsse der Kommunalaufsicht mit dem Haushalt ein Haushaltssicherungskonzept vorlegen. Der Antrag der SPD-Fraktion sei generell auf ALG II-Empfänger gerichtet und nicht nur auf Kinder. In Burgdorf gebe es bereits den Familienpass, der bereits vieles abdecke, wie z.B. Zuschüsse zu Klassenfahrten, Vergünstigungen Schwimmbad usw. Man müsse erst einmal sehen, wo noch Quellen vorhanden seien und wie viel man finanziell leisten könne.

 

Frau Weilert-Penk sagte, dass der Antrag der SPD-Fraktion insbesondere

 

1. auf Kinder und Jugendliche    und

2. auf den Personenkreis, der generell von Vergünstigungen ausgeschlossen ist    (Asylbewerber)

 

gerichtet sei. Sie richtete einen Prüfungsauftrag an die Verwaltung, wie viel Menschen aus den Bereichen SGB XII, SGB II und Asylbewerberleistungsgesetz hinsichtlich des Antrages infrage kämen.

 

Herr Philipps führte aus, dass einzelne Institutionen bereits Ermäßigungen für Sozialleistungsempfänger anbieten würden. So bieten z.B. sowohl die Volkshochschule als auch die Musikschule Gebührenermäßigungen für einkommensschwache Personen an.

 

Herr Schulze meinte, dass es sinnvoll sei zu ermitteln, wie viele Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger überhaupt infrage kämen, um dann gezielt Mittel einsetzen zu können. Man müsse auch entsprechende Anbieter ansprechen, um Signale zu setzen, dass diese ggf. auf Beiträge verzichten.

 

Herr Philipps betonte, dass die Verwaltung einen klar umrissenen Arbeitsauftrag benötige, der zudem auch praktikabel sein müsse.

 

Frau Weilert-Penk erläuterte den Auftrag

 

1.      zu ermitteln, wie viel Geld von den 30.000 € aus dem Schulstarterpaket noch zur Verfügung stehe

2.      den Personenkreis der potenziell Berechtigten zu bestimmen   sowie

3.      zu ermitteln, welche Vergünstigungen bereits angeboten werden und inwieweit eine Vernetzung mit dem von der Stadt Burgdorf angebotenen Familienpass sinnvoll sei.

 

Herr Morich erteilte den Auftrag an die Verwaltung zu bestimmen, wie viel Personen infrage kämen und eine Vorkalkulation vorzunehmen.

 

Dem Antrag wurde vom Ausschuss für Soziales und die ausländischen Mitbürger einstimmig zugestimmt.