Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschloss mit 30 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme,  die 12. Satzung zur Änderung der Entwässerungsabga­bensatzung vom 07.07.1994 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2009 0583 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage D beige­fügten) Fassung zu erlassen.

 


Herr Fleischmann verwies auf die Vorlage 2008 0438 – Änderung der Entwässerungssatzung – und erläuterte, warum er der Vorlage 2009 0583 nicht zustimmen werde. Er könne die Gebühren und Kostenentwicklung nicht nachvollziehen und verlange daher von der Verwaltung eine Erklärung.

 

Herr Philipps erklärte, dass zur Ermittlung von Gebühren und Kosten zunächst eine Kalkulation aufgestellt werde, welche entweder punktgenau zutreffe, was selten vorkomme, oder nach ‚oben’ bzw. ‚unten’ abweiche. Die Stadt dürfe nur maximal kostendeckende Gebühren erheben. Eine Gebühr werde zunächst kalkuliert und nach Ablauf des Gebührenzeitraumes  (in der Regel ein Jahr) werde die tatsächliche Kostenentwicklung geprüft. Erst dann könne festgestellt werden, ob die veranschlagten Gebühren zur Kostendeckung ausreichend seien. Seien diese nicht kostendeckend, folge eine Gebührenerhöhung. Seien die Kosten im Ergebnis niedriger als die veranschlagten Gebühren, rechne man die Überschüsse mit in die nächste Gebührenkalkulation ein. Hierbei handele es sich um einen einfachen und auch nachvollziehbaren Mechanismus, welcher der Gebührenerhebung bzw. der Gebührenkalkulation zu Grunde gelegt werde.