Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschloss mit 30 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, die 10. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung vom 19.11.1994 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2009 0582 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage B beigefügten) Fassung zu erlassen.


Herr Fleischmann, bemängelte, dass die Radwege in der Vergangenheit ungenügend von Schnee und Eis befreit worden seien.

 

Herr Philipps erklärte, der Winterdienst werde an den Witterungsverhältnissen ausgerichtet. Man halte hierfür auch das notwendige Personal und die Maschinen vor, soweit dies möglich sei. Beim Eintreten von extremen Wetterverhältnissen bitte man jedoch um Verständnis dafür, dass es dementsprechend auch länger dauere, bis alle Fahrbahnen sowie Radwege geräumt seien. Des Weiteren seien für die Räumung der Fußwege die Anlieger und nicht die Stadt Burgdorf zuständig.

 

Frau Ethner erklärte ebenfalls, dass die Radwege im Winter nicht ausreichend abgestreut seien. Sie habe festgestellt, dass zumindest außerhalb der Stadt die Radwege nicht ausreichend geräumt seien. Sie bitte darum, bei extremen Wetterverhältnissen diese Radwege von Schnee und Eis zu befreien.

 

Herr Herbst erklärte, außerhalb des Stadtumfeldes sei die Stadt Burgdorf in der Regel nicht zuständig, sondern der Bund, das Land oder die Region Hannover. Die von dort angewandten Standards seien zum Teil leider niedriger als die der Stadt Burgdorf, da diese einen wesentlichen größeren Bereich zu betreuen hätten und personell unter Engpässen litten. So sei die Straßenbauverwaltung an die Stadt Burgdorf herangetreten mit der Bitte, ihre Radwege mitzubetreuen. Derzeit werde geprüft, in welcher Form diesem Wunsch entgegengekommen werden könne.