Beschluss:

 

 


Zunächst bemängelte Herr Obst, dass er der Presse entnehmen musste, dass der Bürgermeister hinsichtlich der Anfrage der CDU-Ratsfraktion nicht zunächst den Rat, sondern vorab die Medien und die Presse informiert habe.

 

Herr Baxmann wies darauf hin, dass nicht die Stadt Burgdorf die Presse informiert habe, sondern diese sich an die Stadt gewandt habe, mit der Bitte um Abgabe einer entsprechenden Information zu der Angelegenheit.

Unabhängig von der Anfrage einer Fraktion habe die örtliche Presse nach dem Pressegesetz ein Informationsrecht. Diesem Informationsrecht müsse die Verwaltung genügen, so dass die Stadt Burgdorf überhaupt keine andere Möglichkeit habe, als die entsprechenden Informationen an die Presse weiterzugeben. 

 

Im Anschluss erörterte Herr Obst seine Anfrage und verlas die einzelnen Fragen. Der Leiter der Tiefbauabteilung, Herr Herbst, gab sodann mündlich die Antworten auf die einzelnen Fragen. Die Anfrage der CDU-Ratsfraktion vom 16.10.2009 ist dem Protokoll als Anlage 1) beigefügt. Die Antwort der Tiefbauabteilung auf die vorgenannte Anfrage ist dem Protokoll als Anlage 2) beigefügt. Da die im Rahmen der Sitzung gegebenen Antworten zum Teil von dem in der Anlage beigefügten Vermerk abweichen, werden diese im Einzelnen nochmals festgehalten.

 

Frage 1: ‚Welche Abteilung der Stadtverwaltung hat wann für die Sorgenser Straße im Bereich der Kleingartenkolonie „Hungerkamp“ eine Querungshilfe gefordert.’

 

Hierzu erklärte Herr Herbst, dass die Tiefbauabteilung der Politik entsprechende Vorschläge unterbreitet habe.

 

Herr Obst erklärte hierzu, in den Ausschüssen sei nicht über die Querungshilfe als solches diskutiert worden.

 

Hierzu wies Herr Herbst darauf hin, dass im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsausschuss ein entsprechender Plan vorgestellt worden sei, so dass insofern deutlich werden musste, dass es sich hier um eine „Verkehrsinsel“ handele.

 

 

Frage 2: ‚Teilt der Bürgermeister mit mir die Auffassung, dass in der Vergangenheit im Bereich der jetzt angelegten Querungshilfe weder Fußgänger noch Radfahrer die Sorgenser Straße gekreuzt haben und diese daher an dieser Stelle deplaziert ist? Wenn ja, warum wurde die Querungshilfe gerade an dieser Stelle gefordert und welche Bezugsbeziehungen wurden zugrunde gelegt? Wenn nein, warum hat sich der Bürgermeister nicht umfassend, z.B. bei Anliegern des Baugebietes ‚Langes Feld’ bzw. den Kleingärtnern informiert?’

 

Herr Herbst erklärte, diese Auffassung werde nicht von Seiten der Stadt geteilt, da aus eigener Anschauung der Querungsbedarf erkennbar war und ferner in Zukunft nach Erstellung der Kompensationsmaßnahmen B 188n durch den Radverkehr von der „Sorgenser Mühle“ kommend in Richtung Neubaugebiet „Langes Feld“ über die „Rhedener Straße“ in Richtung Südstadt ein noch stärkerer Querungsbedarf gegeben sein werde.

 

Frage 3: ‚Warum wurden Lagepläne aus den 90er Jahren verwandt und warum hat es im Bezug auf die Planung der B 188n keine neuen Pläne gegeben? Immerhin ist der Beschluss für die Nordumgehung schon einige Jahre her.’

 

 

Herr Herbst erklärte hierzu, es handele sich um eine Baumaßnahme der Straßenbauverwaltung. Die Stadt Burgdorf sei nicht Träger der Baumaßnahme B 188 n bzw. L 311. Es entziehe sich der Kenntnis der Stadtverwaltung, warum diese Pläne von der Straßenbauverwaltung verwandt worden seien. Hierzu könne daher von Seiten der Stadt keine Aussage getroffen werden.

 

Frage 4 : ‚Gab es von Seiten des Bürgermeisters Hinweise an die Planungsbehörden, dass durch die Anlegung der Querungshilfe die Fahrbahn zu dicht an die Bäume kommt? Wenn ja, wann?’

 

Herr Herbst wies darauf hin, dass es keine Hinweise geben konnte, da die Stadt nicht informiert gewesen sei. Die Bauleitung der Straßenbauverwaltung sei zudem selbst überrascht gewesen, als die Firma Papenburg festgestellt habe, dass die Pläne nicht zutreffend seien. Man könne im Übrigen nicht erwarten, dass die Stadt Burgdorf besser informiert sei als die eigentlichen Planungsträger.

 

Frage 5: ‚Aus den Protokollen des Umweltausschusses ist zu entnehmen, dass der Bürgermeister über eine Querungshilfe informiert hat, nicht aber über das Abholzen von 11 Bäumen. Warum wurden darüber weder der Umwelt- noch der Verwaltungsausschuss informiert?’

 

Herr Herbst erklärte, dies habe man nicht wissen können. Man habe lediglich geplant,  drei kleinere Linden mit einem Stammdurchmesser von 20 cm zu fällen. Bei den anderen acht Bäumen habe sich erst am 07.10.2009 herausgestellt, dass die vorhandenen Straßenbäume im Gegensatz zu den Plandarstellungen und entgegen den gültigen Richtlinien zu nahe am Straßenrand stünden. Er weise nochmals darauf hin, dass es sich um eine Maßnahme der Straßenbauverwaltung gehandelt habe. Eine Baustoppverhängung hätte im Übrigen zu nicht unerheblichen Kosten geführt.

 

Frage 6: ‚Wo ist hinterlegt, dass der Mindestabstand der Bäume, wie im Anzeiger von Burgdorf vom 10.10.09 geschrieben steht, von der Fahrbahn einen Meter betragen muss? Warum wurde beim Umbau der Sorgenser Straße zu damaliger Zeit dieser Abstand nicht eingehalten? Ist aufgrund der Abstandsangabe im Anzeiger für Burgdorf damit zu rechnen, dass die beidseitige Baumreihe zwischen der Fichtestraße und der Rhedener Straße auch noch abgeholzt wird, da hier der Mindestabstand nicht eingehalten wird?’

 

Herr Herbst verwies auf eine Verfügung der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 10.02.1999, welche innerorts einen Abstand der Bäume zur Fahrbahn von 1,0 m vorsehe. Darüber hinaus verweise er auf die  Richtlinie aus dem Jahre 2008 (Richtlinie für den passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug Rückhaltesysteme), wonach Bäume als Gefahrenquelle einstuft würden, so dass diese, wenn keine Schutzplanken aufgestellt werden können, bei einem Abstand von weniger als 1,0 m vom Fahrbahnrand, zu entfernen seien. Weiterhin bleibe festzustellen, dass vier von den fünf gefällten Bäumen an den Wurzeln beschädigt gewesen seien.  Dies sei für die Straßenbauverwaltung letztlich der Grund gewesen, die Fällung anzuordnen. Die vorgenannte Vorschrift sei zum Zeitpunkt des Ausbaues in den 90er Jahren noch nicht gültig gewesen. Im Bereich der „Fichtestraße“ bis zur „Rhedener Straße“ erfolge lediglich eine Deckensanierung. Bei Sanierungsarbeiten seien die vorgenannten Vorschriften nicht anzuwenden.

 

 

Frage 7: ‚Teilt der Bürgermeister mit mir die Auffassung, dass die Politik davon ausgehen kann, künftig weitergehende Informationen, wie schon beim Kreuzungsausbau Hannoversche Neustadt/Wallgartenstraße geschehen, erst dann erhält, wenn der Anzeiger für Burgdorf informiert wurde und die Arbeiten abgeschlossen sind? Wenn nein, was gedenkt der Bürgermeister zu tun, um den Rat der Stadt über das zu Geschehene frühzeitig zu informieren?

 

Herr Herbst erklärte, schon jetzt erfolge eine frühzeitige Information des Rates, wo dies in irgendeiner Form möglich sei. Natürlich könnten nur kurzfristige Entscheidungen vor Ort einen zügigen Bauablauf gewährleisten. Auf Nachfrage von Herrn Obst erläuterte Herr Herbst, dass geplant sei als Ersatz für die gefällten Bäume 14 Ahornbäume zu pflanzen. Diese würden aller Voraussicht nach radwegebegleitend in Richtung der Ortschaft Sorgensen, auf der rechten Seite des Radweges, gepflanzt. Dies müsse noch mit der Straßenbaubehörde abgestimmt werden. Von dort erwarte man aber keine Einwände.