Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Einstimmig empfahl der Ausschuss für Umwelt und Verkehr dem Verwaltungsausschuss, den nördlichen Teilbereich der „Alten Bundesstraße“ vom Ende des Flurstücks 51/1 bis zum ehemaligen Anschluss an die B 3 gemäß § 8 NStrG einzuziehen. Die Einziehung wird ab dem 10.11.2009 wirksam.