Beschluss: mehrheitlich beschlossen

 

Beschluss:

 

Für die Zahlung eines Zuschusse in Höhe von 5.000,00 € an den Sportverein Ramlingen-Ehlershausen stimmten vier Mitglieder des Ausschusses mit Ja.

 

Für die Zahlung eines Zuschusses entsprechend den Grundsätzen der Förderrichtlinie in Höhe von 3.400,00 € stimmten fünf Mitglieder mit Ja.

 

Damit empfiehlt der Ausschuss für Schulen, Kultur und Sport dem Verwaltungsausschuss mehrheitlich den folgenden Beschluss:

 

„Der Verwaltungsausschuss der Stadt Burgdorf gewährt dem SV Ramlingen-Ehlershausen für die geplanten Maßnahmen einen Zuschuss in Höhe von 3.400,00 €, jedoch maximal 10 % der Kosten.“


Herr Beneke trägt die Vorlage vor. Der Sportverein Ramlingen-Ehlershausen hat für verschiedene Maßnahmen einen Zuschuss aus Mitteln der Sportförderung beantragt. Die einzelnen Maßnahmen sollen zur Vervollständigung des im Jahr 2006 erstellten C-Platzes dienen. Insgesamt werden dafür Kosten in Höhe von rund 34.000,00 € anfallen. Nach den Ausführungen von Herrn Beneke ergäbe sich damit aus den Sportförderrichtlinien ein Zuschuss seitens der Stadt Burgdorf über 10 % der Kosten, also 3.400,00 €

 

Der Finanzierungsplan des RSE sieht einen städtischen Zuschuss von 5.000,00 € vor. Herr Runge erläuterte hierzu, dass man die nun geplanten kleineren Maßnahmen noch im Zusammenhang mit dem großen Projekt „Bau des C-Platzes“ betrachten müsse. Von daher müsse der Zuschussantrag ähnlich wie der vom HSV für den Bau des Kunstrasenplatzes beurteilt werden.

 

Herr Hunze stimmte dem zu und sprach sich für einen Zuschuss über 5.000,00 € für den RSE aus. Frau Meinig schloss sich dem an.

 

Herr Baxmann gab ausdrücklich zu bedenken, dass eine Argumentation wie beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt hier nicht angemessen sei. Es handele sich hier nicht um ein Projekt, das mit einer Förderzusage stehe oder falle. Er regte an, hier auf dem Boden der Tatsachen zu bleiben und die Sportförderrichtlinie ohne Ausnahmeregelung anzuwenden und befürwortete eine 10 %-ige Förderung, also 3.400,00 €.

 

Herr Runge konnte sich dieser Auffassung nicht anschließen und erläuterte, dass der RSE seinerzeit zusätzlich aus eigenen Mitteln Planungskosten in Höhe von rund 19.000,00 € finanziert habe. Daher sei ein jetziger Zuschuss über 5.000,00 € gerechtfertigt.

 

Dies hieße „Äpfel mit Birnen zu vergleichen“, unterstrich Herr Baxmann seine Erläuterungen. Er warne davor, die Entscheidung für einen höheren Zuschuss als nach den Richtlinien vorgesehen zu treffen. Daran werde man bei späteren Anträgen von Vereinen immer gemessen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Lüddecke bestätigte Herr Beneke, dass im Haushalt 2009 Mittel in Höhe von insgesamt 10.000,00 € als Kontingent für die Bezuschussung von Anträgen von Vereinen zur Verfügung stehen. Danach sprach sich Herr Lüddecke für einen Zuschuss über 5.000,00 € aus.

 

Herr Leppert befürwortete eine Anwendung der Sportförderrichtlinie ohne Ausnahmeregelung. Nur weil Haushaltsmittel zur Verfügung stünden, müssten sie nicht ausgezahlt werden. Dies sei kein Argument.

 

Die Diskussion wurde noch einige Zeit kontrovers fortgeführt. Dann bat Herr Gärtner um Abstimmung.