Frau Kunkel trug die Anfrage der WGS vom 17.08.2009 betr. Beleuchtung entlang der B 443 zwischen Kreisel und Ortseingang Schillerslage sowie Querungsregelung im Bereich der jetzigen Behelfsampel vor (Anlage 2).

 

Herr Herbst verlas die Antworten der Fachabteilungen (Anlagen 3 und 4). Zu der Radwegbeleuchtung bat er um Abstimmung im Ortsrat.

 

Ortsbürgermeister Thieleking machte deutlich, dass auf die Querungsbeleuchtung gerade in der dunklen Jahreszeit nicht zu verzichten sei. Er plädiere ferner für eine Ampelquerung.

 

Herr Plaß merkte an, dass sich der Ortsrat einvernehmlich für die Gesamtausleuchtung des Radweges von Schillerslage nach Burgdorf ausgesprochen habe. Die Mittel hierfür seien auch im Haushalt bereitgestellt worden. Er sei nach wie vor der Meinung, dass die gesamte Strecke beleuchtet werden solle.

 

Herr Herbst äußerte, dass von der Fachabteilung die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt worden seien. Die ersten Schritte umfassen die Ausleuchtung der Querungsstelle und die Erweiterung die Ausleuchtung beginnend von der Querungsstelle bis zur Anbindung an die vorhandene Beleuchtung in der Sprengelstraße zum Gesamtpreis von 69.000,00 €.

 

Im Teilbereich zwischen Querungsstelle und Kreisel sei trotz mehrfacher Gespräche mit dem Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr sowie mit der Straßenmeisterei keine Genehmigung für die Aufstellung der Leuchten sowie Leitungsverlegung erteilt worden. Zur Begründung sei dann auf die nicht mehr gegebenen Grundlagen für eine Gewährleistung der Arbeiten an der Böschung sowie die steile Böschungsneigung verwiesen worden. Aus diesem Grund machte Herr Herbst den Vorschlag, diesen Teilbereich erst einmal auszulassen und ggf. später mit Solarleuchten nachzurüsten, sobald diese Technik ausgereift sei.

 

Herr Plaß machte noch einmal deutlich, dass der ganze Weg auszuleuchten sei.

 

Herr Herbst sagte, dass die Stadt Burgdorf keine Möglichkeit habe, die technischen Randbedingungen außer Kraft zu setzen.

 

Ortsbürgermeister Thieleking erklärte, dass hier nicht die Stadt Burgdorf Ansprechpartner wäre, sondern das Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr.

 

Frau Ethner äußerte, dass es vernünftig sei, zumindest erst einmal die Querungsstelle und den Teil von Schillerslage bis zur Querungsstelle auszuleuchten. Sie wünsche sich jedoch, dass der ganze Radweg ausgeleuchtet würde.

 

Frau Kunkel und Herr Reupke schlossen sich den Ausführungen von Frau Ethner an, damit bis zur dunklen Jahreszeit die Beleuchtung auf der Querungsstelle und dem Teilbereich von Querungsstelle nach Schillerslage installiert sei.

 

Herr Dunker sprach die gleiche Anfrage der CDU-Fraktion im Ortsrat Schillerslage betr. der Beleuchtung des Radweges zwischen Schillerslage und Burgdorf an (s. Anlage 2 a).

 

Er machte deutlich, dass er auch für diese Variante sei und man könne später im zweiten Schritt über die Beleuchtung von der Brücke zum Kreisel nachdenken.

 

Herr Herbst teilte mit, dass die Haushaltsmittel in Höhe von 69.000,00 für diese Maßnahmen (Beleuchtung Querungsstelle und von Querungsstelle bis zur Anbindung an die vorhandene Beleuchtung der Sprengelstraße) zur Verfügung ständen.

 

Herr Plaß sagte, dass er mit dieser Lösung leben könne. Er stellte klar, dass der zweite Schritt jedoch im nächsten Jahr wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden solle, da die Gewährleistungszeit für die Böschung - wie Herr Herbst erwähnte - in fünf Jahren ablaufe.

 

Der Ortsrat sprach sich einstimmig für eine zweistufige Lösung aus. Zunächst solle die Beleuchtung für den Radweg vom Ortseingang bis inklusive Querung auf der Brücke installiert werden. Der zweite Abschnitt (Teilstück von der Querungsstelle bis zum Kreisel) solle im nächsten Jahr wieder auf der Tagesordnung stehen.

 

 

Die Antwort der Anfrage der WGS bezüglich Querungsregelung (s. Anlage 2) im Bereich der jetzigen Behelfsampel erläuterte Herr Herbst mittels eines Plans. Er verlas die entsprechende Antwort der Straßenverkehrsabteilung (s. Anlage 4).

 

Anschließend trug Frau Kunkel die Anfrage betr. Beschilderung für den Schwerlastverkehr vor (Anlage 5).

 

Herr Herbst las die Antwort der Straßenverkehrsabteilung vor (s. Anlage 6) und gab zu bedenken, dass nach Freigabe der B 188 n der Schwerlastverkehr in Schillerslage wegen des Durchfahrtverbotes für LKW gen Null tendieren werde.

 

Herr Plaß frage noch einmal nach, was die Geschwindigkeitsmessung auf der Engenser Straße (in Höhe Gründstück Horstmann) ergeben habe.

 

Antwort über Protokoll:

 

Auswertung Tempomessgerät

Es wurden im Zeitraum vom 16.06.2009 bis zum 19.06.2009 insgesamt 4.388 Fahrzeuge gemessen.

 

Hiervon sind 1.458 Fahrzeuge schneller als 50 km/h gefahren. Das entspricht einem Prozentsatz von 33,32 % aller gemessenen Fahrzeuge.

 

Bei dieser Messung hätten insgesamt lediglich 34 Fahrzeugführer Verwarngelder zahlen müssen und bei 2 Fahrzeugführern wären Bußgelder/Punkte fällig geworden. Das entspricht einem Prozentsatz von 0,82 % aller gemessenen Fahrzeuge.

 

Zum Vergleich:

Bei einer Messung in den Ortsmitten sind im Durchschnitt ca. 32 - 35 % schneller als 50 km/h. Mit Verwarn- und Bußgeldern sind durchschnittlich 1 - 2 % zu belegen.