Der Rat der Stadt Burgdorf fasste einstimmig folgenden
Beschluss:
„Der Rat
der Stadt Burgdorf stimmt gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 8 und § 89 Abs. 1 NGO der
Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 28100.672000 in
Höhe von 24.293,00 € zu“ .