Frau Frommelt teilte mit,

 

a)   die Messergebnisse zur Geschwindigkeitsüberwachung werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

b)   Über den Haushalt 2009 sind 90.000 € für die Ausleuchtung des Radweges von Burgdorf nach Schillerslage zur Verfügung gestellt worden. Die Maßnahme teilt sich in drei Abschnitte auf:

 

          1. Radweg von Schillerslage bis zur Querungsstelle (Kosten rd. 41.000 €)

          2. Querungsstelle (Kosten rd. 28.000 €)

          3. von der Querungsstelle bis zum Kreisverkehrsplatz (Kosten rd. 27.000 €)

 

Bezüglich des letzten Abschnitts ist der Stadt trotz intensiver Bemühungen keine Genehmigung zur Leitungsverlegung und Aufstellung der Masten erteilt worden. Letztendlich könnten hier nur unterhalb der Böschung Leuchten aufgestellt werden. Diese würden allerdings nur die Böschung selbst ausleuchten. Von daher wird von einer Ausleuchtung dieses Teilbereichs dringend abgeraten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, lediglich die Ausleuchtung der Querungsstelle kurzfristig umzusetzen. An dieser Stelle ist aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Beleuchtung sinnvoll. Von einer Ausleuchtung des Radweges zwischen Schillerslage und der Querungsstelle wird aufgrund der hohen Kosten ebenfalls abgeraten. Auch in anderen Ortsteilen werden die Radwege, die von Schülern genutzt werden, nicht beleuchtet.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr sprach sich für eine Ausleuchtung der Querungsstelle aus. Bezüglich einer Ausleuchtung des Radweges von Schillerslage bis zur Querungsstelle ist der Ortsrat Schillerslage zu beteiligen. Eine Ausleuchtung der Böschung soll nicht erfolgen.

 

c)   Die beschlossene Planung des Stadtstraßenumbaues beinhaltet als Ergänzung zur bestehenden Treppenanlage am Spittaplatz Stufen an der Ostseite der Kirche als Rahmung der Pflanzinsel mit dem bestehenden Baumbestand. Diese Stufenanlage wird seitens der Stadtplanungsabteilung hinsichtlich des derzeitigen Diskussionsstandes im Innenstadtforum als nicht konsensfähig eingeschätzt und soll von daher nicht zur Ausführung kommen. Die Stufenanlage ist aber Teil des politischen Beschlusses. Frau Frommelt verwies auf TOP 5 der Tagesordnung.

 

 

d)   Entgegen zunächst anders lautenden Äußerungen hat die Baufirma, die den 2. Bauabschnitt für B188n ausführte, nun mitgeteilt, dass kein verdichtungsfähiger Überschussboden aus der Maßnahme kostenfrei zur Geländeauffüllung im Gewerbepark Nordwest zur Verfügung steht. Da die Anfüllung des gesamten Geländes Kosten in Höhe von rd. 300.000 € verursachen würden, ist beabsichtigt, nunmehr nur die Bereiche bis unmittelbar neben den Erschließungsstraßen anzufüllen. Hierfür steht gewonnener Boden zur Verfügung.

 

Herr Frerichs teilte mit,

 

e)   dass die Fa. Löffler plant, ihr Bodenabbauvorhaben nordwestlich des Otzer Kreuzes zu erweitern. U. a. soll ein innerhalb des Abbaugeländes liegender Damm abgebaut werden. Ferner ist geplant, die Abbaufläche nach Westen zu erweitern. Dieser Bereich liegt außerhalb der im Regionalen Raumordnungsprogramm als Vorsorgegebiet für die Rohstoffgewinnung ausgewiesenen Fläche. Bei einem ersten Vorgespräch bei der Region Hannover hat die Region mitgeteilt, dass aus Sicht der Raumplanung keine Bedenken gegen das Vorhaben bestehen. Alle übrigen Bedenken müssen im anstehenden Planfeststellungsverfahren geklärt werden. Bevor das Verfahren eingeleitet wird, soll die Firma Löffler ein hydrogeologisches Gutachten vorlegen. Da die Stadt Burgdorf in ihrer Planungshoheit nicht betroffen ist, gibt es seitens der Stadt kaum Möglichkeiten, das Vorhaben zu verhindern.