Herr Hunze bemängelte, dass er über die Presse bezüglich der Verkehrsregelung im Rahmen der Brückensperrung Otze-Burgdorf informiert worden sei. Bei Abfahrung der Umleitung habe er festgestellt, dass diese selbst für ortskundige Bürger sehr irreführend sei. Er frage sich, wie es erst ortsunkundigen Autofahrern bei der Vollsperrung in den Sommerferien ergehen werde.

 

Herr Herbst führte aus, dass die Straßenverkehrsbehörde für die Ausschilderung verantwortlich sei. Die Umleitungen seien zunächst im Bauausschuss vorgestellt worden. Die Umleitungen U1 und U4 für den Radfahrerverkehr erhielten noch ein zusätzliches Schild mit dem Radfahrersymbol. Die anderen sehr großräumig ausgeschilderten Umleitungsstrecken seien stets so vorgesehen wie ausgewiesen. Kürzere Umleitungsstrecken könnten nicht angeboten werden, da die Wege teilweise nicht im Eigentum der Stadt Burgdorf ständen bzw. auch nicht für den Umleitungsverkehr geeignet seien.

 

Herr Roloff von der Region Hannover gab einen umfassenden Bericht bezüglich der Brückensperrung Otze-Burgdorf ab. Er wies darauf hin, dass die Region Hannover als Straßenbaulastträger bemüht gewesen sei, die Bürger zeitnah über die Umleitungsstrecken im Rahmen der Brückensperrungen zu informieren. Da die vorhandene Umleitungsbeschilderung zu Missverständnissen führe, werde eine Überprüfung in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen. Ziel sei es, die Umleitungsbeschilderung zu optimieren.

 

Herr Hunze erklärte, es seien klare Regelungen für die Umleitungen zu schaffen. Er schlug vor, sich mit dem Realverband in Verbindung zu setzen, um den Wirtschaftsweg Demmoor zu sperren.

 

Herr Baxmann teilte mit, dass die Umleitung über den Weg Demmoor für die Dauer der Brückensperrung in der letzten Sitzung Wunsch des Ortsrates gewesen sei. Eine Durchfahrt über diesen Weg, dies habe er bereits in der Sitzung erklärt, sei jedoch rechtlich nicht möglich.

 

Herr Dr. Zielonka widersprach den Ausführungen von Herrn Baxmann. Vom Ortsrat sei lediglich ein Prüfauftrag an die Verwaltung ergangen, mit dem Wunsch, keine Durchfahrt des Demmoorweges für Pkw zuzulassen. Die Benutzung des Demmoorweges solle lediglich den Fußgängern und Radfahrern vorbehalten bleiben.

 

Herr Roloff wies darauf hin, dass der Streckenwart die Umleitungsstrecken unabhängig von der Firma, welche die Umleitungsschilder aufstelle, abfahre und gleichzeitig prüfe, ob die Umsetzung nach dem Plan erfolgt sei.

 

Auf die Frage von Herrn Leppert, ob eine Vollsperrung der Brücke auch noch nach den Sommerferien erfolge, antwortete Herr Roloff, dass die Baumaßnahme mit dem Ende der Sommerferien abgeschlossen sei, so dass danach keine Brückensperrung mehr vorgenommen werde.

 

Herr Hunze regte an, dass die Pkw im Bereich der Kreuzung B 443 / B 188 durch die Innenstadt fahren könnten. Dies sei durch die Verkehrsbehörde gemeinsam mit der Polizei zu überprüfen.

 

Frau Raguse erkundigte sich bezüglich der Straße Spargelfeld, ob diese für die Zeit der Brückensperrung als Einbahnstraße ausgewiesen werde. Dies wurde von Herrn Herbst verneint.

 

Herr Herbst teilte mit, dass es sich bei der Umleitung über die B 3, B 443 sowie über die Hochbrücke um eine offizielle Umleitungsstrecke handele. Für die Umleitungsstrecke „Spargelfeld“ sei eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h vorgesehen. Diese Umleitung sei nur für Radfahrer und Busse offiziell ausgewiesen. Herr Rohloff sicherte eine Überprüfung der Erforderlichkeit dieser Geschwindigkeitsbeschränkung zu.

 

Herr Gärtner bat, auf der B 3 im Bereich der 70 km/h-Zone eine Geschwindigkeitsmessung vorzunehmen. Herr Herbst verwies auf die Zuständigkeit des Bundes als Straßenbaulastträger.