Beschluss:

 

 


Herr Trappmann informierte die Anwesenden darüber, dass die Einwohnerversammlung anlässlich der geplanten Buslinienführung in der Burgdorfer Weststadt und der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-71 „Burgdorf Nordwest“ am Montag den 22.06.2009 um 19:30 Uhr im Foyer der Astrid-Lindgren-Grundschule in der Lippoldstraße 10 stattfinden werde. Im Rahmen der Veranstaltung sollen die geplante Buslinienführung über die Moorstraße sowie Alternativrouten vorgestellt werden. Für Einwohner bestünde die Gelegenheit, Fragen und Anregungen mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung sowie Vertretern der Region Hannover und von RegioBus zu erörtern.

 

Weiterhin teilte Herr Trappmann mit, dass der Regionsausschuss der Region Hannover in seiner Sitzung am 12.05.2009 die Einleitung der 6. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2005 (RROP 2005) zwecks Erweiterung des mittelzentralen Standortbereiches im Bereich Burgdorf Nord-West im vereinfachten Verfahren beschlossen habe. Die zu beteiligenden Stellen (z.B. Nachbarkommunen) hätten bis zum 15.07.2009 Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Im Nachgang zur Sitzung vom 16.03.2009 und der Anfrage von Frau Leykum zu Tagesordnungspunkt 6 bezüglich der Möglichkeit zur Anpflanzung von Magerrasen im Bereich zwischen den geplanten Baumreihen an der B 443 teilte Herr Trappmann mit, dass aufgrund des Blattfalls und des Nährstoffeintrags von der Verkehrsfläche unter den Baumreihen von der Anpflanzung von Magerrasen abzuraten sei. Um das Ziel eines größeren Artenreichtums zu erreichen, könnten statt der üblicherweise verwendeten Saatgutmischung „Landschaftsrasen“ aber blütenreichere Saatgutmischungen für Wiesenflächen verwendet werden. Diese seien jedoch teurer. Nach Auswertung der Preisunterschiede und Abwägungen bezüglich des Standortes sei die Verwaltung zu der Empfehlung gekommen, Landschaftsrasen mit Kräutern auszusäen. Dieser würde für die Fläche unter den Bäumen im geplanten Gewerbepark Nord-West (ca. 1.600,00 m²) einen Kostenmehraufwand von ca. 62,83 € bedeuten. Ein ausführlicher Vermerk zu dieser Thematik ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.