Sitzung: 08.06.2009 Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Herr Philipps teilte mit, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Schreiben vom 27.05.2009 durch die Region Hannover, Team Kommunalaufsicht, genehmigt wurde. Sie wird jetzt noch im Amtsblatt für die Region und die Landeshauptstadt Hannover bekannt gemacht und danach öffentlich ausgelegt. Mit der Umsetzung der Maßnahmen wudee aber bereits begonnen, da für Maßnahmen des Konjunkturpaketes II die Ausnahmeregelung gilt, wonach mit den Vergabeverfahren bereits vor Inkrafttreten der Nachtragshaushaltssatzung begonnen werden konnte. In dem Genehmigungsschreiben wurde der Hinweis aufgenommen, dass seitens der Kommunalaufsicht keine Prüfung der vorgesehenen Investitionen im Hinblick auf die Übereinstimmung mit den Richtlinien zu den einzelnen Förderschwerpunkten erfolgt sei; dies müsse die Stadt selbst sicherstellen.
Weiterhin teilte Herr Philipps mit, dass die Realsteuerhebesätze der regionsangehörigen Städte und Kommunen für das Jahr 2009 vorliegen. Drei Städte bzw. Gemeinden haben für das laufende Jahr ihre Hebesätze erhöht, und zwar die Stadt Seelze die Grundsteuer B von 420 auf 430 v.H. und die Gewerbesteuer von 395 auf 400 v.H., die Gemeinde Uetze die Grundsteuer B von 400 auf 450 v.H. und die Gemeinde Wedemark die Gewerbesteuer von 370 auf 400 v.H.
Ohne die Landeshauptstadt Hannover liege der Durchschnitt der Umlandgemeinden bei der Grundsteuer A bei 402,2 v.H., Grundsteuer B 404,2 v.H. und bei der Gewerbesteuer bei 397,4 v.H.
Mit Schreiben vom 25.5.2009 – so Herr Philipps – wurde den Ratsmitgliedern das regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2009 mitgeteilt. Derzeit besteht für das Jahr 2009 noch kein zwingender Handlungsbedarf, sofern es nicht zu deutlichen Anpassungen bei der Gewerbesteuer komme, die aktuell Mehreinnahmen von (netto) rd. 1.560.000,00 € erwarten lasse.