Herr Harms (Bürgermeister der Gemeinde Rieste und gleichzeitig Geschäftsführer der Alfsee GmbH) stellte eine PowerPoint-Präsentation des Naherholungsgebietes „Alfsee“ vor.

 

Auf Nachfrage aus dem Ausschuss teilte Herr Harms mit, dass derzeit 750 Stellplätze für Camper, 350 Ferienhäuser und ein „Beach-Camp“ für ca. 1.500 Gäste vorhanden seien. Man habe ca. 150 Ganztagsstellen geschaffen. Insgesamt würden ca. 300.000 Übernachtungen und 500.000 Tagesbesucher im Jahr zu Buche schlagen, zudem würden diese Touristen eine Kaufkraft von ca. 6-7 Mio. Euro in die Gemeinde tragen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Bürgermeister Baxmann, ob die durch die GmbH erwirtschafteten Gewinne der Gemeinde zufließen würden, teilte Herr Harms mit, dass dies nicht der Fall sei. Gleichwohl habe man im Gebiet des Erholungsparks einige kommunale Aufgaben übernommen (z.B. die Straßen- und Wegeunterhaltung und die Pflege der gemeindeeigenen Grünflächen), die die Gemeindekasse mit ca. 250.000 – 300.000 Euro entlasten würden.

 

Frau Weilert-Penk erkundigte sich danach, ob die Anlage abgeschlossen sei bzw. ob Eintritt von den Tagesbesuchern verlangt werde.

 

Herr Harms verneinte dies. Die Bereiche für die Übernachtungsgäste seien jedoch nicht frei zugänglich.

 

Frau Rickert interessierte sich für die Größe der Grundstücke, auf denen die Ferienhäuser stehen.

 

Herr Harms teilte mit, dass es unterschiedliche Größen gebe. Sie variierten zwischen 250 – 550 m².

 

Herr Bürgermeister Baxmann stellte die Frage, was passiere, wenn die Ferienhäuser nach und nach zu „Wohnhäusern“ umfunktioniert würden und somit keine „Touristenfluktuation“ mehr vorherrsche.

 

Herr Harms erklärte, dass ein dauerhaftes Bewohnen der Häuser über einen B-Plan ausgeschlossen werden könne. Die Grundstücke sollten zudem grundsätzlich nicht verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben werden.

 

Herr Köneke erklärte, dass das Projekt „Alfsee“ nur bedingt vergleichbar mit der Situation in Heeßel sei. Zudem frage er sich, wie es sich mit dem direkt an das Areal angrenzenden Landschaftsschutzgebiet verhalte. Weiterhin würde er gerne wissen, ob es sich bei der Trägergesellschaft am Alfsee um eine private Firma handele.

 

Herr Harms erläuterte hierzu, dass das Gebiet des Alfsees selbst zum Vogelschutzgebiet erklärt wurde und direkt an den Campingplatz ebenfalls ein Landschaftsschutzgebiet angrenze. Einen Konflikt werde es in dieser Hinsicht in Burgdorf vermutlich nicht geben. Die Betreibergesellschaft, so Herr Harms weiter, sei eine GmbH in Trägerschaft der Samtgemeinde.

 

Herr Trappmann stellte den vorhandenen Zielkonflikt in den Mittelpunkt der Diskussion. Derzeit sei bei den rund 30.000 Einwohnern der Stadt Burgdorf das Gebiet der Beinhorner Kiesteiche als „informelles“ Erholungsgebiet bekannt – es sei zwar offiziell kein Badebetrieb gestattet, jedoch würde der See dennoch dafür genutzt. Hier stelle sich also die Frage, ob die Umgestaltung des Bereiches zu einer „offiziellen“ Badestelle mit gewinnorientierter touristischer Funktion grundsätzlich gewollt sei oder ob weiterhin eine informelle Freizeitnutzung angestrebt werde.

 

Herr Köneke würde sich vor einer Entscheidung wünschen, die zukünftigen Betreiber und einige ihrer bereits bestehenden Projekte kennen zu lernen. So könne er sich ein Bild von der künftigen Ausgestaltung des Bereiches machen.

 

Herr Harms machte deutlich, dass ohne ein Signal durch die Stadt in Form einer halbwegs fertigen Bauleitplanung kein Investor investieren werde.

 

Herr Bürgermeister Baxmann entgegnete, dass - vorausgesetzt, die Stadt entscheide sich dafür, das Konzept weiterzuverfolgen - ein Bauleitplanverfahren im „Wechselstromverfahren“ stattfinden müsse und ein Dialog mit einem zukünftigen Investor erforderlich sei.

 

Herr Dr. Zielonka pflichtete dem Herrn Bürgermeister Baxmann bei und hob hervor, dass die Aufstellung eines passgenauen B-Planes nur im Dialog erfolgen könne.

 

Herr Prof. Lang machte deutlich, dass vorab zumindest die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich sei. Es sei wirtschaftsfremd, lediglich mit dem Gelände so wie es derzeit aussehe und einer groben Planung Investoren zu locken. Es müsse eine planungsrechtliche Grundlage geben.

 

Herr Bürgermeister Baxmann stellte klar, dass im Zuge des ISEK-Prozesses eine entsprechende Grundsatzentscheidung erfolgen werde.

 

Herr Dr. Zielonka bedankte sich für die ausführlichen Ausführungen und machte noch einmal deutlich, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt nicht um die Entscheidung über die Realisierung eines solchen Projektes in Burgdorf gehe, sondern lediglich um die Informationsgewinnung durch Vorstellung eines Beispielprojektes.