Replik historischer Meilenstein

 

Herr Strecker verwies auf ein Schreiben der Stadtverwaltung vom 25.03.2009 an das Landschaftliche Kollegium des Fürstentums Lüneburg. Das Kollegium sei gebeten worden, die Anfertigung und Aufstellung des neuen Meilensteines mit einem Betrag von 5.700,00 € zu fördern. Mit Schreiben vom 11.05.2009 habe das Landschaftliche Kollegium nunmehr mitgeteilt, dass über den vorgenannten Antrag auf Gewährung eines Zuschusses entschieden worden sei. Das Kollegium habe beschlossen, für die Anfertigung der Replik einen Betrag von 5.000,00 € zur Verfügung zu stellen. Es werde darum gebeten, in geeigneter Weise an dem Meilenstein einen Hinweis auf die Förderung seitens der Landschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg anzubringen.

 

Herr Strecker wies darauf hin, dass die Beschaffung durch die Stadt Burgdorf erfolge. Da die Maßnahme nicht im Haushalt 2009 enthalten sei, müsse eine außerplanmäßige Ausgabe genehmigt werden. Da entsprechende Einnahmen zur Verfügung stünden, dürfte dies aber kein Problem sein.

 

Herr Walter erklärte, er habe bereits ein Angebot einer Firma aus Hannover eingeholt. Diese habe zwei Angebote unterbreitet. Er stelle das Angebot der Schul- und Kulturabteilung gerne zur Verfügung.

 

 

Normenkontrolle B-Plan „Sportplätze RSE“

 

Herr Strecker verwies auf einen Vermerk der Stadtplanungsabteilung vom 12.05.2009 hinsichtlich der Normenkontrolle B-Plan Nr. 2-15 „Sportplätze RSE“. In dieser Angelegenheit habe die Verwaltung die politischen Gremien (Bauausschuss am 16.04.2007 sowie Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen am 15.05.2007) informiert. Zuletzt seien die Verhältnisse am neu angelegten Sportplatz des RSE im Ortsrat Ramlingen-Ehlershausen am 30.09.2008 thematisiert worden. Herr RA Nümann habe mit Schreiben vom 26.03.2009 mitgeteilt, dass für das Normenkontrollverfahren wegen Geschäftsbelastung des Oberverwaltungsgerichts mit einer langen „Laufzeit“ zu rechnen sei. Sollte die Stadt Burgdorf ein Interesse daran haben, könne man die Entscheidung zu dem Normenkontrollverfahren beschleunigt herbeiführen. Vor dem Hintergrund der Anfrage aus dem Ortsrat vom 30.09.2008 sowie einer aktuellen Frage des RSE (April 2009) zum Bau eines kleinen Geräteschuppens auf dem Sportplatzgelände habe die Verwaltung nunmehr mit Herrn RA Nümann vereinbart, dass er das Oberverwaltungsgericht (OVG) anschreiben werde. Da weitere Baumaßnahmen anstünden, habe dieser bei dem OVG angefragt, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei.

 

 

Straßenbeleuchtung

 

Herr Strecker verlas auszugsweise einen Vermerk der Tiefbauverwaltung vom 23.04.2009. Demnach sei in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 07.02.2008 das Erneuerungskonzept für die Straßenbeleuchtung von den Braunschweiger Versorgungsbetrieben (BS|Energy) öffentlich vorgestellt worden. Die alten Leuchtenaufsätze (Puderdosen – und Pilzleuchten) würden durch neue Pilzleuchten des Herstellers Siteco ausgetauscht. Die neuen Leuchtenaufsätze verfügten über eine moderne Reflektortechnik zur besseren Verteilung des Lichts. Als Lichtquellen dienten 2 x 18 W Kompaktleuchtstofflampen. Die Masten würden nicht erneuert. Auch die Anzahl der Lampen bleibe unverändert. Der Austausch der Leuchten finde voraussichtlich im Oktober 2009 statt. Die anliegenden Grundstückseigentümer würden, sofern eine Beitragspflicht bestehe, vor dem Austausch der Leuchten von der Maßnahme schriftlich informiert.

 

Die für den Ortsteil Ramlingen-Ehlershausen auszutauschenden Lampen sind dem o.g. Vermerk, welcher als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt ist, zu entnehmen.

 

Herr Alker fragte nach den für die anliegenden Grundstückseigentümer anfallenden Kosten. Er bat um eine Erläuterung der Tiefbauverwaltung, wie sich die Kosten zusammensetzen.

 

 

Antwort über das Protokoll:

 

Die Kosten für die Erneuerung der Pilzleuchten belaufen sich in 2009 auf ca. 460,00 € (inkl. 19 % MWSt.) je Leuchte. In Anliegerstraßen beträgt der städtische Anteil 25 % vom beitragsfähigen Aufwand. Für die anliegenden Grundstücke wird nach Zahl der Vollgeschosse und Art der Nutzung ein Maßstabswert ermittelt und mit der Grundstücksfläche multipliziert. Die umlagefähigen Kosten werden dann entsprechend auf die anliegenden Grundstücke verteilt. Bei Wohngrundstücken ist in der Regel mit Beiträgen i.H.v. ca. 100,00 € bis 400,00 € zu rechnen.

 

 

 

 

Jägerstraße

 

Frau Vitt wies darauf hin, Herr Alker habe im Rahmen der letzten Ortsratsitzung bemängelt, dass die Sanierung der Jägerstraße noch nicht komplett abgeschlossen sei. Hierzu teilte Frau Vitt mit, dass nach Mitteilung der Tiefbauabteilung die Sanierung zwischenzeitlich abgeschlossen sei. Die Fahrbahneinengung werde im Laufe der 20. Kalenderwoche erfolgen.

 

Der Ortsrat erklärte, die Sanierung der Jägerstraße sei zur vollen Zufriedenheit ausgeführt worden. Man wolle sich hierfür bei der Tiefbauabteilung bedanken.