Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Dr. Zielonka erläuterte seinen Antrag hinsichtlich der Weiterentwicklung der Sportanlagen in Otze vom 09.04.2009 und bat die Verwaltung, den aktuellen Stand der Bearbeitung zu erläutern.

 

Herr Trappmann teilte mit, über die Weiterentwicklung der Sportanlage in Otze sei bereits vor einigen Monaten im Bauausschuss und im Verwaltungsausschuss beraten worden. Im Bauausschuss sei man zu dem Ergebnis gekommen, dass der Antrag zwei thematische und räumliche Ebenen enthalte. Während es sich bei den Überlegungen zur Veränderung einzelner Spielfelder um konkrete Planungen handele, die nur die Ortschaft Otze beträfen, sei die Frage nach den Perspektiven der Sporthallenentwicklung ein gesamtstädtisches Thema. Diese Thematik sei daher im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten. Der Verwaltungsausschuss sei diesem Beschluss gefolgt und habe den Antrag der SPD-Fraktion im Ortsrat Otze in den Stadtentwicklungsausschuss überwiesen. Über den Antrag sei am 28.04.2009 beraten worden. Der Stadtentwicklungsausschuss habe auch noch einmal betont, dass der Antrag zwei Ebenen berühre; eine kleinräumige und eine gesamtstädtische. Man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass hinsichtlich der konkreten Fragestellungen zunächst die betroffenen Vereine ihre präzise Vorstellung zu der Weiterentwicklung der Sportanlagen mitteilen müssten. Dies sei für die weiteren Planungen unerlässlich. Die Verwaltung könne dann prüfen, welche Maßnahmen zulässig und umsetzbar seien. Die Initiative müsse aber von den Vereinen ausgehen. Der Stadtentwicklungsausschuss habe daher beschlossen, den Teil der „konkreten Ebene“, welcher sich mit der Sportanlage Otze befasse, zurück in den Ortsrat zu überweisen.

 

Darüber hinaus sei jedoch das Thema „Sportflächenentwicklung“ auch eine Frage bzw. ein Teil der Stadtentwicklung. Die Verwaltung (insbesondere die Abteilung Schule, Kultur und Sport und die Abteilung Stadtplanung) sei beauftragt worden, sich mit dem „übergeordneten Teil“, welcher die allgemeine, gesamtstädtische Entwicklung der Sportinfrastruktur betreffe, zu befassen. Einige Aussagen könnten ggf. bereits im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes getroffen werden. Es seien jedoch auch im Nachgang zum Stadtentwicklungskonzept vertiefende konzeptionelle Überlegungen zur gesamtstädtischen Sportstättenentwicklung möglich.