Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Herr Niemann berichtet, dass in den vergangenen zwei Jahren nur vereinzelt die Familienhebamme eingesetzt werden konnte. Aus sozialpädagogischer Sicht reiche der Einsatz von Familienhebammen häufig nicht aus, so dass überwiegend die Installation sozialpädagogischer Familienhilfen erforderlich gewesen sei.

 

Frau Bendig stellt kurz sich und ihre Aufgabe als Familienhebamme vor. Familienhebammen seien staatlich examinierte Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und Kind fördere. Dabei läge der Schwerpunkt der Arbeit auf der psychosozialen, medizinischen Beratung und Betreuung von Risikogruppen durch aufsuchende Tätigkeit. Leider sei sie in Burgdorf noch nicht so häufig zum Einsatz gekommen. Ihrem Gefühl nach entwickle sich dieses Hilfsangebot in Burgdorf langsamer als in anderen Jugendamtskommunen. Sie sei jedoch guten Mutes, dass sich die Hilfe aber etwas später auch in Burgdorf etablieren werde.

 

Frau Ethner erkundigt sich, ob mehr Öffentlichkeitsarbeit erforderlich sei. Herr Niemann betont, dass der Einsatz der Familienhebamme ein hochschwelliges Hilfsangebot darstelle, dessen Einsatz vom Jugendamt geprüft werden müsse. Aufgrund der Konfliktlage seien Familienhebammen häufig überfordert. Der Einsatz von sozialpädagogischen Familienhelfern sei daher geboten. Seitens des Jugendamtes werde die jeweils zu erbringende Hilfe sehr genau abgewogen. Er müsse den Vorwurf Frau Bendigs, die Hilfe sei in Burgdorf noch nicht angekommen, entschieden zurückweisen.