Sitzung: 04.05.2009 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet
Vorlage: 2009 0524
Herr Niemann berichtet, dass in den vergangenen zwei Jahren nur
vereinzelt die Familienhebamme eingesetzt werden konnte. Aus
sozialpädagogischer Sicht reiche der Einsatz von Familienhebammen häufig nicht
aus, so dass überwiegend die Installation sozialpädagogischer Familienhilfen
erforderlich gewesen sei.
Frau Bendig stellt kurz sich und ihre Aufgabe als
Familienhebamme vor. Familienhebammen seien staatlich examinierte Hebammen mit
einer Zusatzqualifikation, deren Tätigkeit die Gesunderhaltung von Mutter und
Kind fördere. Dabei läge der Schwerpunkt der Arbeit auf der psychosozialen,
medizinischen Beratung und Betreuung von Risikogruppen durch aufsuchende
Tätigkeit. Leider sei sie in Burgdorf noch nicht so häufig zum Einsatz
gekommen. Ihrem Gefühl nach entwickle sich dieses Hilfsangebot in Burgdorf
langsamer als in anderen Jugendamtskommunen. Sie sei jedoch guten Mutes, dass
sich die Hilfe aber etwas später auch in Burgdorf etablieren werde.
Frau Ethner erkundigt sich, ob mehr Öffentlichkeitsarbeit
erforderlich sei. Herr Niemann betont,
dass der Einsatz der Familienhebamme ein hochschwelliges Hilfsangebot
darstelle, dessen Einsatz vom Jugendamt geprüft werden müsse. Aufgrund der
Konfliktlage seien Familienhebammen häufig überfordert. Der Einsatz von
sozialpädagogischen Familienhelfern sei daher geboten. Seitens des Jugendamtes
werde die jeweils zu erbringende Hilfe sehr genau abgewogen. Er müsse den
Vorwurf Frau Bendigs, die Hilfe sei in
Burgdorf noch nicht angekommen, entschieden zurückweisen.