Herr Trappmann gab eine kurze Einführung in die Thematik.

Anschließend erläuterte Herr Wassermann als Leiter der Geschäftsstelle der Umlegungsausschüsse für das Gebiet des ehemaligen Landkreises beim GLL ausführlich das Verfahren und die Ziele der Umlegung sowie die Unterschiede zwischen einem Umlegungsverfahrenfahren nach den §§ 45 – 79 BauGB und einem vereinfachten Umlegungsverfahren nach den §§ 80 – 84 BauGB. Zu der Thematik verteilte Herr Wassermann entsprechende Informationsblätter der GLL. Diese befinden sich als Anlage 1 im Anhang zum Protokoll.

Herr Schrader stellte fest, dass die Gemeinde am Ende dieser Verfahren ihre Ziele erreicht habe, ohne vorher Auseinandersetzungen mit den Eigentümern führen zu müssen.

Frau Behncke bat die Ausschussmitglieder, sich hinsichtlich der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes für das Gewerbegebiet Nordwest zu überlegen, ob man sich hier für eine Erweiterung des Plangebiets und ein vereinfachtes Umlegungsverfahren entscheiden wollte. Der nächste Bauausschuss sei für den 18.05.09 angesetzt.