Frau Behncke gab eine Einführung in die Thematik und erinnerte an die vorherige, auf Anregung eines Investors, für dieses Grundstück begonnene Bauleitplanung.

Herr Niewerth-Meinig erläuterte ausführlich die von ihm erarbeitete Konzeption, eine „leichte gewerbliche Nutzung“ mit einer Wohnnutzung kombinieren zu wollen. (Entsprechende Pläne des Projektes „Wohnen + Arbeiten“ befinden sich in der Anlage 2 zur Niederschrift).

 

Nach Diskussion des Projektes verwies Frau Behncke erneut auf die schon im Zuge der Einleitung des Bauleitplanverfahrens als erforderlich erkannten Schritte zur weiteren Vorgehensweise:

- Detailgenaue Abstimmung der Konzeption

- Nachuntersuchung des Grundwassers

- Sanierungsplan und –vertrag

- Städtebaulicher Vertrag

- Entwässerungsplanung

- B-Plan im 'klassischen' Verfahren, d.h. ca. 1-2 Jahre Dauer.

 

Herr Niewerth-Meinig erläuterte außerdem, dass es gelungen sei, den Eigentümer der Fläche dahingehend zu bewegen, den Grundstückskaufpreis um die Sanierungskosten zu minimieren. Vorgesehen sei von seiner Seite hinsichtlich der Bauleitplanung erst dann an die Stadtverwaltung heranzutreten, wenn sich für 60 % des Vorhabens vertraglich gebundene Interessenten gefunden hätten. Allerdings müsse dann ein zeitnahes Bauleitplanverfahren in Gang gesetzt werden, da es voraussichtlich nicht möglich sein werde, die Käufer auf unbegrenzte Zeit vertraglich zu binden.

 

Die Bauausschussmitglieder nahmen die vorgestellte Planung wohlwollend zur Kenntnis.