Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

a) Herr Strecker gab die aktuellen Schülerzahlen aus der nun vorliegenden amtlichen Statistik bekannt. Die Tabelle wurde an alle Ausschussmitglieder verteilt. Die Tabelle ist der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

 

b) Für die Besetzung der Stelle einer Zweiten Konrektorin/ eines Zweiten Konrektors in der Realschule hat die Landesschulbehörde einen Besetzungsvorschlag gemacht. Herr Strecker berichtete, dass die Vorlage dazu in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 05.05.2009 beraten werde.

 

c) Herr Strecker teilte die Höhe der an die Stadt Hannover zu zahlenden Gastschulbeiträge für das Haushaltsjahr 2009 mit. Danach werden voraussichtlich rund 135.000,00 € von der Stadt Hannover gefordert werden. Herr Alker bat um Aufschlüsselung der Zahlen. Für insgesamt 100 Burgdorfer Schüler seien Gastschulbeiträge zu zahlen, so Herr Strecker. Davon besuchen 23 Schüler Gymnasien sowie 77 Schüler Integrierte Gesamtschulen in Hannover. Herr Alker merkte an, dass die Zahlen eine fehlende Gesamtschule in Burgdorf belegen. Seitens der Stadt Burgdorf sei der Landesschulbehörde ein Fragebogen zur Bedarfsermittlung vorgelegt worden, erklärte Herr Strecker. Die Umfrage in der Elternschaft werde zu gegebener Zeit durchgeführt.

 

d) In der Cafeteria des Gymnasium Burgdorf seien alle Arbeiten termingerecht fertiggestellt worden, berichtete Herr Strecker. Am Vormittag habe dort ein Pressetermin zur Neueröffnung der Mensa stattgefunden. Die Küche werde vom Pächter ab Montag in Betrieb genommen. Dann wird es ein frisch gekochtes Mittagessenangebot geben.

 

e) Die Richtlinien zur Auszahlung der Schulbeihilfen sind der neuen Gesetzeslage angepasst worden, erläuterte Herr Strecker.

 

Danach sind ab dem Schuljahr 2009/2010 folgende Personen anspruchsberechtigt:

 

Bezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (ALG II),

Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII –Drittes Kapitel- und

Geringverdiener gemäß § 90 Abs. 3 SGB VIII

ab dem Besuch der 11. Jahrgangsstufe sowie

Empfänger von Grundsicherung gemäß SGB XII –Viertes Kapitel- und

Inhaber des Familienpasses, soweit diese nicht eine Beihilfe im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (ALG II) oder Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB XII –Drittes Kapitel- erhalten bzw. Geringverdiener gemäß § 90 Abs. 3 SGB XIII sind

für alle Jahrgangsstufen

 

Die Schulbeihilfen der Stadt Burgdorf sind auf 100,00 € je Schüler und Schuljahr erhöht worden.

 

f) Für Platzsperrungen infolge schlechter Witterung liegt die Befugnis bei den Sportvereinen. Herr Strecker gab dies aufgrund einer Anfrage bekannt.

 

g) Herr Beneke berichtete, dass es heute in der Realschule Burgdorf einen Feuerwehreinsatz gegeben hat. Vermutlich aufgrund von Brandstiftung hat es auf einer Toilette gebrannt. Die Polizei ermittelt in der Angelegenheit. Die Schadenhöhe steht noch nicht fest.

 

h) Für den Bau eines Kunstrasenplatzes hat der Heeßeler Sportverein einen städtischen Zuschuss in Höhe von 100.000,00 € beantragt. Das Gesamtvolumen der Maßnahme liegt bei rund 520.000,00 €. Die Beratung der Vorlage war, laut Herrn Beneke, für die ursprünglich am 11.05.2009 terminierte Sitzung des Ausschusses für Schulen, Kultur und Sport vorgesehen. Aufgrund der Vorverlegung des Sitzungstermins sei die Vorlage nun für die Sitzung am 17.09.2009 ausgezeichnet.

 

Herr Runge regte an, heute bereits Fragen zu dem Antrag zu diskutieren. Herr Gärtner eröffnete daraufhin die Diskussion.

 

Herr Runge erklärte, dass die Bedarfssituation des HSV für den Kunstrasenplatz außer Frage stehe. Zu klären seien hingegen die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Maßnahme. Nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Burgdorf sei die Zahlung des beantragten Zuschusses nicht möglich. Hier handele es sich um eine Sondermaßnahme. Daher seien die eingereichten Unterlagen des HSV genau zu prüfen.

 

Herr Baxmann erläuterte, dass die Sportförderung in den letzten Jahren umgestellt worden sei und die Jugendförderung einen höheren Stellenwert erhalten habe. Projekte von Vereinen, die mit einem hohen Maß an Eigenleistung umgesetzt würden, sollten entsprechend gewürdigt werden.

 

Herr Obst gab zu bedenken, dass im Falle der Bewilligung des beantragten Zuschusses dieser seitens der Stadt Burgdorf kreditfinanziert sei. Dabei sei die Haushaltslage bereits defizitär.

 

Auf Nachfrage von Herrn Obst berichtete Herr Zach, dass der beantragte Zuschuss nicht zusätzlich vom Verein aufgebracht werden könne. Herr Zach sagte, dass der Regionssportbund bereits eine Förderzusage gegeben hat. Dieser Zuschuss werde aber nur ausgezahlt, wenn die Baumaßnahme nachhaltig in 2009 begonnen wird. Darüber hinaus könne der HSV erst nach einer Finanzierungszusage seitens der Stadt den noch fehlenden Betrag aus Spenden einwerben.

 

Herr Strecker erklärte, dass die Zahlung eines Zuschusses erst in der Haushaltssitzung beschlossen werden könne. Herr Baxmann ergänzte, dass ein Nachtragshaushalt zur Zeit lediglich im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket möglich sei.