Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Mit 19 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen fasste der Rat den zu c) der Vorlage 2009 0506/1 formulierten Beschluss unter Einbeziehung der Protokollnotiz, welche folgende Formulierung enthält:

 

„Eine Gebührenerhöhung bezogen auf die Nutzung der Kapelle ist im Regelfall ausgeschlossen, wenn sich die Inanspruchnahme ausnahmsweise um bis zu 15 Minuten verlängert.“


Herr Rode wies eingangs darauf hin, dass es in der Sitzung des Verwaltungsausschuss am 24.03.2009 in Bezug auf § 2 der 1. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf hinsichtlich der Gebühr für die Benutzung einer Kappelle zu Diskussionen gekommen sei. Der Fachbereich habe daher eine „Protokollnotiz“ vorgeschlagen, welche in das Protokoll der Sitzung des Rates aufgenommen werden solle, wobei diese Protokollnotiz für die Verwaltung bindende Wirkung entfalten solle. Folgende Formulierung sei durch den Fachbereich vorgeschlagen worden:

 

„Eine Gebührenerhöhung bezogen auf die Nutzung der Kapelle ist im Regelfall ausgeschlossen, wenn sich die Inanspruchnahme ausnahmsweise um bis zu 15 Min. verlängert.“

 

Herr Obst erklärte, dass eine Gebühr von 250,00 € für die Kapellenbenutzung für einen Zeitraum von ca. 30 Minuten anfalle. Über diesen zeitlichen Rahmen sei bereits im Fachausschuss sowie in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 24.03.2009 kontrovers diskutiert worden, wobei man sich seines Erachtens darüber einig gewesen sei, dieses Zeitlimit generell zu streichen. Es sollte nach seiner Auffassung nicht vorgesehen werden, die Gebühr bei einer längeren Inanspruchnahme der Kapelle auf das Doppelte zu erhöhen, sondern zeitunabhängig eine Gebühr von 250,00 € zu erheben.

 

Herr Fleischmann erklärte, er verstehe nicht, warum die Nutzung einer Kapelle für 30 Minuten 250,00 € kosten solle. Diese Gebühr sei seiner Ansicht nach viel zu hoch. Er werde der Vorlage daher nicht zustimmen.

 

Herr Pilgrim wies darauf hin, dass es sich bei der Gebühr i.H.v. 250,00 € um eine Absenkung und nicht um eine Erhöhung handele. Ferner liege das Hauptinteresse an einer zeitlichen Vorgabe bei den Bestattungsunternehmen, welche für die Planung der einzelnen Bestattungen eine zeitliche Vorgabe benötigten. Dies sei insbesondere an Freitagen der Fall, da an diesem Tag vermehrt Bestattungstermine zu verzeichnen seien. Man wolle mit dieser Formulierung erreichen, dass nicht automatisch eine zweite Gebühr fällig werde.

 

Der Fachbereichsleiter 3.2 (Tiefbau, Straßen, Grünflächen), Herr Herbst, erklärte ergänzend, dass die Kapellenbenutzungsgebühr rd. 600,00 € betragen müsse, um annähernd kostendeckend zu sein. Die Gebühr sei somit schon um mehr als 50 % gesenkt worden. Zu dem zeitlichen Rahmen wolle er darauf hinweisen, dass die Kirche im Jahr 2007 sämtliche Bestattungsunternehmen angeschrieben habe, mit der Bitte, ein Zeitlimit von 30 Minuten für eine Trauerfreier einzuhalten. Dies basiere letztlich auf der Problematik, dass Bestattungen oftmals an einem Freitag gewünscht würden. Um die zeitliche Abfolge planen zu können, bedürfe es einer zeitlich „straffen“ Organisation.

 

Frau Ethner wies darauf hin, dass es in § 3 der Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf heißen müsse: „ Diese 1. Änderung der Gebührensatzung und des Gebührentarifes tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

Herr Lüddecke erklärte, man dürfe einen Pastor hinsichtlich des zeitlichen Rahmens nicht unter Druck setzen. Durch die Protokollnotiz werde zugesichert, dass es nicht zu einer „kleinlichen“ Regelung komme, wobei es um Minuten gehe. Wenn dies zugesichert sei, stimme die FDP-Fraktion der Vorlage zu.

 

Herr Obst erklärte, er habe die Diskussion in der Sitzung des Verwaltungsausschuss so verstanden, dass in besonderen Fällen, in denen die Kapellennutzung über diese 30 Minuten hinaus gehe, lediglich eine Gebühr für die Kapellenbenutzung von 250,00 € anfalle.

 

An Herrn Obst gerichtet, erklärte Herr Baxmann, dass es keine Diskussion darüber gegeben habe, auf einen zeitlich festgesetzten Rahmen ganz zu verzichten. Es bedürfe bestimmter Regelungen hinsichtlich einer zeitlichen Abfolge der Bestattungen. Dies liege nicht nur im Interesse der Bestatter, sondern auch im Interesse der Pastoren und der Familienangehörigen. Die Protokollnotiz bilde ab, was diesbezüglich im Verwaltungsausschuss entschieden worden sei.

 

Herr Rohde wies darauf hin, dass der Satzungstext in § 2 der 1. Änderung der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Burgdorf missverständlich sei. Auch sei der Verweis auf die Protokollnotiz nicht sinnvoll.

 

Herr Fleischmann erklärte, er stelle zu der Vorlage einen Änderungsantrag. Er beantrage, dass für Angehörige mit geringen finanziellen Mitteln eine deutliche Ermäßigung der Gebühr für die Nutzung der Kapelle erfolge.

 

Bezüglich des Änderungsantrages des Herrn Fleischmann wies Herr Herbst darauf hin, dass bereits ein zweiter Gebührentatbestand bestehe, der eine Kapellenbenutzung für 10 Minuten vorsehe bei einer Gebühr von 50 €. Geringer Verdienenden würde man bereits entgegenkommen. Diese Gebühr sei deutlich geringer als die in der Satzung für 30 Minuten vorgegebene Gebühr von 250,00 €.

Des Weiteren sei in den letzten 3 Jahren lediglich einmal der Fall eingetreten, dass im Vorfeld eine doppelte Gebühr, in Absprache mit den Angehörigen, festgelegt worden sei.  

 

Herr Fleischmann erklärte, da nach Angaben der Verwaltung bereits eine deutlich geringere Gebühr für finanziell schwächer gestellte Personen existiere, ziehe er seinen Änderungsantrag zurück.

 

Frau Ethner merkte an, die Bestattungsunternehmen sollten die Angehörigen entsprechend auf diesen zeitlichen Rahmen hinweisen. Hierauf müsse man hinwirken.

 

 

Herr Hunze stellte im Namen der CDU-Fraktion den Antrag, den Text „ca. 30 Minuten“ zu § 2 der 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung zu streichen.

 

Mit 18 Nein-Stimmen und 12 Ja-Stimmen wurde der Antrag des Herrn Hunze durch den Rat abgelehnt.