Herr Herbst teilte mit,

a)   in 2009 werden in folgenden Straßen die Fahrbahnbeläge saniert:

      Kernstadt

      - Heinrichstraße (Blücherstraße – Vor dem Celler Tor)

      - Fröbelweg

      - Zintener Straße (Heinrichstraße – Heiligenbeiler Straße)

      - Depenauerweg (Saarstraße – Niedersachsenring)

      - Niedersachsenring

      - Peiner Weg (Duderstädter Weg – Ostlandring)

      Sorgensen

      - Plantagenweg (Hauptstraße – Riethornweg)

      Heeßel

      Kolshorner Weg

      Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 212.000,00 €.

      Aus dem Auftrag 2008 werden kurzfristig noch folgende Straßen saniert:

      Kernstadt

- Rübezahlweg

      - Windmühlenstraße

      - Heinrichstraße (Raiffeisenstraße – Blücherstraße)

      - Peiner Weg (Uetzer Straße – Duderstädter Weg)

      Ramlingen-Ehlershausen

      - Jägerstraße (Ramlinger Straße – Trakehnerweg)

b)   Im Zuge des 2. Bauabschnitts der B 188n wird die Sorgenser Straße in Höhe des Baugebietes „Langes Feld“ saniert. Gleichzeitig erfolgt die Herstellung der vereinbarten Querungshilfe.

c)   Die Entscheidung über die Anträge zur Installierung einer Lichtsignalanlage (LSA) an der Anschlussstelle Burgdorf Nord in Höhe der Querungsfurt sowie zur Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zwischen Burgdorf und Schillerslage hat die Straßenverkehrsbehörde zurückgestellt. Sowohl Polizei als auch Straßenbaulastträger haben sich dafür ausgesprochen, zunächst die Inbetriebnahme der B 188n abzuwarten und die dann entstehende verkehrliche Situation zu beobachten.

d)   Zur Sicherung der Aufstellfläche für die Drehleiter der Feuerwehr muss das Ausbauprogramm „Am Wall“ geringfügig geändert werden. An der Einmündung Gehweg Marktstraße entfällt ein vorgesehenes Pflanzbeet. Der vorhandene rote Pflasterstreifen bleibt erhalten. Eine weitere Aufstellfläche ist ca. 15 m vor Einmündung in die Umfahrung vorgesehen. Auch hier bleibt der vorhandene rote Pflasterstreifen erhalten.

e)   Die LSA im Zuge der K 117 Ramlinger Straße / Höhe Händelstraße wird im Laufe der nächsten Woche von Alles-Rot- auf Teildunkel-Steuerung umgerüstet.

f)   Die K 121 zwischen Burgdorf und Otze wird für einen Zeitraum von ca. 2 Wochen ab der 13. Kalenderwoche halbseitig auf einer Länge von 200 m gesperrt. In dieser Zeit werden die Anschlussbereiche an die B 188n hergestellt. Da zeitgleich die Sandtransporte für die Dammschüttung zwischen der Bahnüberführung und der K 121-Überführung erfolgen, wird es voraussichtlich zu umfangreichen Behinderungen des Verkehrs kommen.

      In den Sommerferien wird dieser Teilbereich voll gesperrt. Die Umleitungsstrecken werden entsprechend der üblichen „Oktobermarkt-Umleitung“ erfolgen. Die Radfahrer sowie die Busse werden über den Eisenbahnlängsweg geführt.

g)   In dem Zeitfenster zwischen der o. g. halbseitigen und Vollsperrung der K 121 sollen die Sandtransporte über die K 121 für die Aufschüttungen im Gewerbepark Burgdorf erfolgen. Die Wälle in Sorgensen werden nach derzeitigem Kenntnisstand im Sommer / Spätsommer 2009 aufgeschüttet.

h)   Der 1. Bauabschnitt der B 188n wird voraussichtlich im August diesen Jahres freigegeben. Die Verschiebung ist in erster Linie durch die schlechte Witterung am Jahresanfang begründet.

i)    Im Ortsrat Schillerslage wurde der Antrag gestellt, die Fahrbahn der Straße Wolfskuhlen im Zuge der Sanierung um 0,50 m auf 3,50 m zu verbreitern. Der Antrag wurde während der Sitzung am 12.02.09 vertagt mit dem Hinweis, in der nächsten Sitzung den Antrag zu erweitern. In der Vorstandssitzung der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Burgdorf-Nord hat sich der Vorstand bei einer Gegenstimme für einen Ausbau in 3 m – Breite ausgesprochen. Das Amt für Landentwicklung benötigt bis zum 20.03.09 eine konkrete Aussage der Stadt Burgdorf zur Ausbaubreite, damit die entsprechenden EU-Mittel rechtzeitig beantragt und bis zum 31.12.09 auch verausgabt werden können. Die Stadtverwaltung schlägt vor, sich für einen Ausbau in einer Breite von 3,00 m auszusprechen, gleichzeitig aber darauf hinzuweisen, dass bei Änderung der Förderrichtlinien Nachbesserungen hinsichtlich eines breiteren Ausbaus nicht gänzlich ausgeschlossen sind.

j)    Messergebnisse zur Geschwindigkeitsüberwachung sind der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Herr Degenhard fragte nach, warum plötzlich Überschussbodenmassen vorhanden sind, obwohl früher das Gegenteil ausgeführt wurde. Herr Herbst antwortete, dass er davon ausgeht, dass bei der Berechnung beide Bauabschnitte der B 188n gemeinsam betrachtet wurden. Im 1. Bauabschnitt wurde Boden benötigt, im 2. Bauabschnitt liegen Überschussmassen vor. Die beauftragte Firma hat dieses bestätigt. Die Firma wird für die Herstellung der Wälle formell beauftragt (Einheitspreis / Gesamtpreis 0,00 €). Es werden Vorgaben sowohl im zeitlichen Rahmen, zur Verdichtung und Beschaffenheit des Bodens erfolgen. Am 23.03.09 wird hierzu ein Abstimmungsgespräch erfolgen.

Herr Plaß bat die Vorgehensweise zur Fahrbahnbreite Wolfskuhlen zu überdenken. Das Landwirtschaftsministerium propagiert den landwirtschaftlichen Wegeausbau auf 3,50 m zu verbreitern. Herr Herbst entgegnete, dass das Ministerium derzeit bei den untergeordneten Behörden abfragt, mit welchen Mehrkosten zu rechnen ist. Herr Baxmann unterstrich, dass die Stadt aufgefordert wurde, sich bis morgen zu äußern. Sowohl die Teilnehmergemeinschaft als auch die Schillerslager Einwohner haben sich mehrheitlich für eine Breite von 3,00 m ausgesprochen.

Herr Frerichs teilte mit,

k)   in Burgdorf betrug der Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid 2008 50 µg/m³. Der Grenzwert beträgt ab 2010 40 µg/m³. Die Anzahl der Überschreitungen des Stundenmittelwerts betrug in Burgdorf 4, zulässig sind 18 Überschreitungen.

      Für Feinstaub lag der Jahresmittelwert in Burgdorf bis 23 µg/m³ (Grenzwert 40 µg/m³). Die Anzahl der Überschreitungen des Tagesmittelwertes betrug 6 (zulässig 35 Tage im Jahr).

      2009 wurde der Tagesmittelwert für Feinstaub bereits 4 x überschritten (01.01., 02.01., 04.02. und 05.03.). Die ersten zwei Tage im Jahr 2009 begründen sich sicherlich aus den Silvesterfeuerwerken.

      Der abschließende Jahresbericht für 2008 liegt wahrscheinlich ab Mitte Mai vor.

l)    Die EU-Luftqualitätsrahmenrichtlinie vom 21.05.08 (RL) muss von den Mitgliedsstaaten bis zum 11.06.2010 in nationales Recht umgesetzt werden. Neu in der RL ist die Möglichkeit zur Beantragung einer Fristverlängerung für die Einhaltung einiger Grenzwerte – z. B. Feinstaub, Stickstoffdioxid – unter bestimmten Randbedingungen. Seitens des Umweltministeriums wird derzeit davon ausgegangen, dass für Feinstaub keine, jedoch für Stickstoffdioxid eine Fristverlängerung notwendig sein wird. Das Land Niedersachsen hat die Zuständigkeit für die Aufstellung von Luftreinhalteplänen 2007 per Verordnung auf die Kommunen verlagert. Ob für Burgdorf eine Aktualisierung des 2006 aufgestellten Luftreinhalte- /Aktionsplans erforderlich ist, hängt u. a. vom Ergebnis der noch vom GAA Hildesheim durchzuführenden Modellberechnung für den Zeitraum nach Inbetriebnahme der B 188n und Fertigstellung des Stadtstraßenumbaus ab.