Beschluss: einstimmig abgelehnt

Herr Fleischmann nahm Stellung zu seinem Antrag auf Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe und äußerte, dass der Regelsatz von 351,00 € für Arbeitslosengeld II- bzw. Sozialhilfeempfänger nicht zum Leben ausreichen würde. Er halte eine Weihnachtsbeihilfe für Burgdorfer Leistungsempfänger wie nach dem alten Bundessozialhilfegesetz für sinnvoll, da für viele Menschen ansonsten Weihnachten "flachfallen" würde. Im Vergleich zu den Millionen, die in die Entwicklung des Gewerbegebietes Nord-West gesteckt würden, sei ein Betrag von 80,00 € pro Leistungsempfänger und ein Gesamtbetrag von 70.000 € nur “Peanuts“. Statt Millionen in die Wirtschaftsförderung zu stecken, stünde der Stadt ein Geschenk für Bedürftige "gut zu Gesicht".

 

Frau Weilert-Penk äußerte, dass sich die SPD-Fraktion bereits intensiv mit diesem Thema beschäftigt habe. Es wurde bereits eine Resolution für die Anhebung der Regelsätze vom Rat verabschiedet. Es sei keinesfalls richtig, dass nur etliche Millionen in den Nord-West-Bereich gesteckt und bedürftige Bürger nicht genug unterstützt würden.

70.000 € seien entgegen der Aussage von Herrn Fleischmann keine Peanuts. Es gebe bereits ein Schulstarterprojekt, das gezielt bedürftigen Kinder zugute komme. Der andere Punkt sei der defizitäre Haushalt der Stadt Burgdorf. Die Kommunen könnten nicht das finanzieren, was das Land bzw. der Bund hätten tun müssen.

Dem Antrag würde durch die SPD-Fraktion nicht zugestimmt werden.

 

Herr Obst verwies ebenfalls auf den defizitären Haushalt der Stadt Burgdorf und meinte, dass man nicht über Kredite Almosen verteilen könne. Ziel sei es, Arbeit für Menschen vor Ort zu schaffen. Es wurde bereits eine gemeinsame Resolution für die Anhebung der Regelleistungen verfasst.

Der Antrag würde durch die CDU-Fraktion abgelehnt werden.

 

Herr Lüddecke meinte, dass hier die Wirtschaftsentwicklung betrachtet werden müsse. Der Kämmerer könne nur ausgeben, was er auch einnehme. Die Stadt Lehrte hätte ca. 16,5 Millionen Euro Einnahmen aus der Gewerbesteuer; dies sei das Vierfache von Burgdorf.

1.      Man müsse investieren, um zu erreichen, dass sich hier solide Firmen ansiedeln.

2.      Es gebe bereits Institutionen, wie z.B. die Kirche, die Tafel usw., die die Bedürftigen unterstützen.

3.      Die Zuständigkeit liege hier beim Bund bzw. Land. Die Kommunen könnten den Ausgleich nicht schaffen.

 

Herr Fleischmann äußerte, dass die ALG II-Empfänger nicht von der Wirtschaftsförderung profitieren würden.

Hier könne die Stadt Burgdorf zeigen, dass sie auch für alle Leute da sei.

 

Herr Morich ließ über den Antrag abstimmen.

Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.