Nachtrag: 01.12.2008

Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

 

 


Herr Rohde fragte an, ob die Internet-Betreuung nicht durch Frau Hansen erfolgen könne, so dass keine zusätzliche Planstelle erforderlich sei. Er schlug vor, die Internetseite der Stadt durch eine Firma aufbauen zu lassen, so dass vor Ort dann nur noch die Pflege erfolgen müsse.

 

Von Herrn Strecker wurde hierzu ausgeführt, dass auch die Betreuung und Pflege der Internetseite entsprechende Zeit in Anspruch nehme und dieses von Frau Hansen nicht geleistet werden könne. Nach Meinung der Verwaltung sei eine halbe Planstelle hierfür erforderlich. Weiterhin sei eine halbe Planstelle für die administrativen Aufgaben der Gefährdungsbeurteilung erforderlich. Das Gewerbeaufsichtsamt habe die Stadt aufgefordert, bis zum 31.12.2008 für jedes Gebäude eine Gefährdungsbeurteilung abzugeben, andernfalls drohe es mit entsprechenden Sanktionen.

 

Zur Frage von Herrn Rohde, ob die zusätzliche Planstelle in der Jugendverwaltungsabteilung notwendig sei, gab Herr Strecker entsprechende Erläuterungen.

 

Zu der im Rahmen der Doppik-Einführung beabsichtigten Einführung einer zentralen Geschäftsbuchhaltung und der damit verbundenen Schaffung einer zusätzlichen sowie die Umwandlung einer vorhandenen Planstelle in eine höhere Entgeltgruppe gab Herr Philipps entsprechende Erläuterungen.

 

Da zahlreiche Kanalsanierungsmaßnahmen im Investitionsprogramm entsprechend verschoben werden sollen, sei nach Meinung von Herrn Rohde auch die Schaffung einer zusätzlichen Planstelle in der Tiefbauabteilung nicht mehr notwendig. Hierzu erklärte Herr Herbst, dass das Kanalkataster auch entsprechend gepflegt werden müsse. Auch bei Einsetzen von entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen müsse rechtzeitig mit den Planungen für die Maßnahmen begonnen werden.

 

Herr Walter fragte nach, ob es nicht günstiger wäre, die Arbeiten extern zu vergeben. Auch bei externer Vergabe von Planungsaufträgen würden – so Herr Herbst – ca. 30 – 50 % der Arbeiten in der Tiefbauabteilung anfallen. Die Frage von Herrn Schrader, ob die Personalkosten der Mitarbeiter auch in die Kalkulation der Abwassergebühren eingerechnet würden, wurde von Herrn Herbst bejaht.

 

Die Notwendigkeit der Schaffung von zwei zusätzlichen Gärtnerstellen auf dem Gärtnerbauhof sowie die Beschäftigung von zwei Saisonkräften auf dem Bauhof wurde von Herrn Herbst erläutert.

 

Herr Herbst erläuterte die Notwendigkeit der Schaffung einer auf drei Jahre befristeten Vollzeitstelle für die Abrechnung der Straßenbeleuchtungsanlagen. Auf Nachfrage bestätigte er Herrn Rohde, dass tatsächlich für einen Abrechnungsfall eine Woche Zeitaufwand nötig sei.

 

Die Frage von Frau Rück, warum die Ausbildungsplätze im Johnny B. nicht schon im Stellenplan-Entwurf aufgenommen worden seien, begründete Herr Strecker damit, dass der ursprünglich ausgewählte Bewerber seine Bewerbung zurück gezogen habe. Erst jetzt habe man wieder entsprechende Bewerber gefunden, die an einer Ausbildung interessiert seien.