Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschloss mit 31 –Ja Stimmen und 1 Enthaltung die 11. Satzung zur Änderung der Entwässerungsabgabensatzung vom 07.07.1994 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2008 0438 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage A beigefügten  Fassung).


Herr Fleischmann stellte zu der Vorlage 2008 0452 einen Änderungsantrag und erläuterte diesen. Er wies darauf hin, dass laut Vorlage die Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung um 0,08 € pro m³ angehoben werden sollten, wobei die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung unverändert bleibe. Die Anhebung der Gebühren sei mit einer „Unterdeckung“ begründet worden. Bei der Niederschlagswasserbeseitigung habe die Stadt einen deutlichen Gewinn erzielt. Vor diesem Hintergrund stelle er den Änderungsantrag, die Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung um 0,08 € zu verringern, um die Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu entlasten.

 

Herr Baxmann wies darauf hin, dass die Gebührentatbestände nach gesetzlichen Grundlagen zu berechnen seien. Im Übrigen habe die Stadt in einem Dreijahresrhythmus einen ausgeglichenen Gebührenhaushalt vorzulegen. Mehreinnahmen seien im jeweiligen Folgejahr als Mindereinnahmen zu berücksichtigen, d.h. die Gebühren seien entsprechend anzupassen. Er ergänzte, dass die entstehenden Kosten nicht zu 100 Prozent durch Gebühren gedeckt seien, sondern zum Teil durch allgemeine Deckungsmittel (Steuern) finanziert werden. Man könne nur das in die Gebührenberechnung einbeziehen, was rechtlich vorgegeben sei. Aus diesem Grunde habe man hier auch keinen Spielraum.

 

Herr Fleischmann erklärte daraufhin, dass der Spielraum gemäß der Vorlage 2008 0438 nach oben voll ausgeschöpft werde.

 

Herr Philipps bestätigte gegenüber Herrn Fleischmann, dass die Aussagen von Herrn Baxmann korrekt seien. Er verwies hierzu auf die Ausführungen der Seiten 46 und 47 der Betriebsabrechnung Abwasserbeseitigung 2007.