Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

 

Der Rat lehnte mit 1 Ja-Stimme und 31 Nein-Stimmen den Antrag des Linksbündnisses Burgdorf vom 17.09.2008 hinsichtlich der Zahlung einer Weihnachtsbeihilfe für Leistungsempfänger nach dem SGB II und SGB XII ab.


Herr Fleischmann erläuterte seinen Antrag vom 17.09.2008 hinsichtlich einer einmaligen Weihnachtsbeihilfe. Die Mitglieder im Sozialausschuss hätten den Antrag des Linksbündnisses abgelehnt, allen bedürftigen Burgdorferinnen und Burgdorfern zu Weihnachten einen Betrag von 80,00 € zukommen zu lassen, obwohl durch Einführung von Hartz 4 (ALG II)  die Weihnachtsbeihilfe abgeschafft worden sei.  Herr Fleischmann verwies hierzu auf die drastische Erhöhung der Energiepreise sowie die generell steigenden Kosten, welche die finanzielle Lage der Betroffenen weiterhin dramatisch verschärften.

 

Frau Weilert-Penk wies darauf hin, dass die Ratsmitglieder im Ausschuss für Soziales den Antrag des Linksbündnisses nicht, wie von Herrn Fleischmann angesprochen, „vom Tisch gewischt“, sondern sich sachlich und kompetent mit diesem Antrag auseinandergesetzt hätten. Sie habe u.a. Herrn Fleischmann versucht zu erklären, dass es sich um eine staatliche Leistung handele, welche nicht auf die Kommune übertragen werden könne. Die Mitglieder des Fachausschusses hätten versucht die finanziellen Nöte der Betroffenen auszugleichen, indem beispielsweise Schulbeihilfen i.H.v. rd. 30.000,00 € in den Haushalt 2009 eingestellt worden seien. Darüber hinaus seien im Haushalt 2009 Zuschüsse für Hausaufgabenhilfe i.H.v. rd. 14.000,00 € enthalten.

Ferner erklärte Frau Weilert-Penk dass die Antwort der Bundesregierung auf die Resolution des Rates der Stadt Burgdorf nicht so ausgefallen sei, wie man es sich gewünscht habe. Man könne als Kommune daher nur ausgleichend tätig werden. Es sei nicht richtig von Herrn Fleischmann, wenn er den Ratsmitgliedern unterstelle, sie würden nichts für Bedürftige tun. Das Gegenteil sei der Fall.

 

Herr Morich erklärte, er habe sich bei der Sozialabteilung der Stadt kundig gemacht, welche Leistungen im Rahmen von ALG II (Hartz 4) gezahlt werden. Eine Familie mit zwei Kindern im Alter von 14 – 16 Jahren erhalte beispielsweise einen Betrag von monatlich 1.194,00 €. Weiterhin habe diese Familie Anspruch auf eine Wohnung von mind. 85 qm. Die Miete werde bis zu eine Höhe von 545,00 € durch das Sozialamt übernommen, wobei ferner ein Heizkostenzuschuss möglich sei. Insgesamt ergebe sich ein Betrag von rd. 1.845,00 €, welcher der Familie vom Staat zur Verfügung gestellt werde. Herr Morich wies darauf hin, dass vielen Familien, die keine Sozialhilfe bezögen, monatlich zum Teil weniger Geld zur Verfügung stehe.

Herr Fleischmann hätte seiner Ansicht nach statt der von ihm angesprochenen Stadt Burghausen und dem Ort Witzwort eher die Stadt Lehrte als positives Beispiel benennen sollen. Die Stadt Lehrte schaffe im kommenden Jahr 150 neue Arbeitsplätze. Dies sei genau der richtige Ansatz. Man benötige mehr Arbeitsplätze, um den Aufenthalt in Hartz 4 auf einen möglichst kurzen Zeitraum zu beschränken und somit Kosten zu senken.