Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

 

 


Herr Philipps erklärte, dass in die vorgelegte Liste vom 21.11.2008 die vorläufige Berechnungsgrundlage für den kommunalen Finanzausgleich sowie die sich daraus ergebende neu festzusetzende Regionsumlage eingearbeitet seien. Es steht noch aus ein Einnahmeansatz für den Landeszuschuss für Betriebskosten der Kinderkrippen, der in der nächsten Liste Berücksichtigung finden wird. Hierdurch wird sich nochmals eine geringfügige Verringerung des Fehlbetrages ergeben.

 

Anschließend gab Herr Philipps kurze Erläuterungen zu den in der Liste aufgeführten Änderungen und beantwortete die hierzu gestellten Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Verwaltungshaushalt:

 

Zur Haushaltsstelle 49800.718200 (Zuschüsse an andere Vereine und Verbände) erklärte er, dass die Aufstockung des Betrages von 1.000,00 € auf 2.000,00 € erfolgt sei, weil hier eine Anpassung an den Ansatz von 2008 vorgenommen wurde. Bei der Haushaltsplanaufstellung wurde versehentlich der für den Seniorenrat eingestellte Zuschuss von 1.000,00 € nicht berücksichtigt. Zur Frage der Ausschussmitglieder, wofür der restliche Betrag von 1.000,00 € zur Verfügung gestellt wird, erfolgt die Beantwortung über das Protokoll:

 

‚Der Haushaltsansatz wird bereit gestellt für Zuschussanträge sozialer Vereine und Verbände. So wird z.B. regelmäßig von der Lebenshilfe e.V. eine Freizeit mit Behinderten durchgeführt, für die aus dieser Haushaltsstelle ein Zuschuss für behinderte Burgdorfer gezahlt wird.’

 

 

Zur Regionsumlage teilte Herr Philipps mit, dass die Region Mehreinnahmen von 25 Mio. € einplane. Nach einer von der Region vorgelegten Berechnung würde das für Burgdorf eine weitere Erhöhung von 463.000 € bedeuten. Gegenüber dem Regionsumlagenansatz lt. Änderungsliste vom 21.11.08 ergebe sich eine zusätzliche Belastung von rd. 407.000 €. Es sei noch nicht abschließend geklärt, ob für 2009 ein Einmalbetrag erhoben oder die Regionsumlage ab 2009 – entsprechend auch für die Folgejahre - erhöht werde. Die Erhebung eines Einmalbetrages sei nur durch Ratsbeschlüsse aller 21 regionsangehörigen Kommunen möglich. Abschießend gab Herr Philipps zu bedenken, dass dies lediglich die in der Diskussion stehenden ‚Vorstellungen’ des Regionspräsidenten seien. Eine endgültige Entscheidung, ob und ggf. in welcher Form/Höhe eine Umlageerhöhung zum Tragen kommen werde, werde die Regionsversammlung (im März nächsten Jahres) zu treffen haben.

 

Herr Rohde fragte nach, ob der Protest der Hauptverwaltungsbeamten zur Erhöhung der Regionsumlage überhaupt etwas bewirkt habe.

 

Hierzu erklärte Herr Baxmann, dass dieses tatsächlich der Fall sei. Ursprünglich war eine Erhöhung der Regionsumlage um 38 Mio. € im Gespräch. In die Beratungen sei nun auch im Bereich der Neuregelung der Jugendämter eine Dynamik reingekommen. Städte mit eigenen Jugendämtern zahlen bisher die gleiche Regionsumlage wie Kommunen ohne eigenes Jugendamt.

 

 

Vermögenshaushalt:

 

Zur Haushaltsstelle 36600.988100 (Zuschüsse an übrige Bereiche) wies Herr Pilgrim darauf hin, dass die Verwaltung künftig bei den Vereinen darauf hinwirken sollte, dass von diesen rechtzeitig auch entsprechende öffentliche Fördermittel von anderen Stellen eingeworben werden sollten. In diesen Fällen sei die Politik auch gern bereit, ebenfalls entsprechende Zuschüsse zu zahlen.

 

 

Zu der Erhöhung des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 46400.988000 (Zuschüsse an freie KiTa) um 6.500,00 € wurde angefragt, welche Maßnahmen auf dem Außengelände des DRK-Kindergartens durchgeführt werden sollen. (Beantwortung über Protokoll):

 

‚Das Außengelände des DRK-Kindergartens Villa Mercedes besteht überwiegend aus einer Sandfläche, auf der es nicht möglich ist, eine Raseneinsaat vorzunehmen. Es sollen dort u.a. Wege gepflastert und eine Sitzecke angelegt werden. Die übrigen Sandflächen sollen dann mit Rindenmulch abgedeckt werden. Für die Maßnahme werden etwa 9.000,00 € benötigt. Aus Vorjahren steht noch ein Haushaltsrest von 2.500,00 € zur Verfügung, so dass über den Haushalt noch zusätzlich 6.500,00 € finanziert werden müssten.’

 

 

Zum Verschieben des Ansatzes bei der Haushaltsstelle 63000.952600 (Fahrahnsanierung Gartenstraße) in das Jahr 2013 im Investitionsprogramm merkte Herr Rohde an, dass hier schnell der Eindruck entstehen könne, dass die Maßnahme wohl nicht notwendig sei.

 

Herr Lüddecke erklärte, dass es gefährlich sei, auch Kanalsanierungen so lange vor sich herzuschieben. Das berge immer ein gewisses Risiko.

 

Hierzu erklärte Herr Pilgrim, dass es aufgrund der Haushaltssituation notwendig sei, verschiedene Maßnahmen im Investitionsprogramm zu schieben. 2010 müsse man sich dann Gedanken machen, welche Maßnahmen durchgeführt werden können bzw. weiter-/geschoben werden müssten.