Beschluss: festgestellt/genehmigt/abgearbeitet

Beschluss:

 

Der Ortsrat empfahl die Prüfung der Verhängung eines Parkverbotes im Bereich  „Bruchsweg“  von ca. 25 Metern.

 

 


Herr Hunze erläuterte seinen Antrag vom 07.11.2008, wonach der Bürgermeister gebeten werde, bei der Straßenverkehrsbehörde einen Antrag zu stellen, die Vorfahrt der Straße „Heeg“ gegenüber dem „Bruchsweg“ zu ändern. Der „Bruchsweg“ solle vorfahrtsberechtigt werden, damit der Verkehr von der „Worthstraße“ zum „Bruchsweg“ frei fließen könne und die Fahrzeuge durch das erhöhte Verkehrsaufkommen nicht auf dem Bahndamm halten müssten.

 

Herr Dr. Zielonka erklärte, der „Bruchsweg“ sei ständig zugeparkt. Fahre man aus dem „Bruchsweg“ heraus, müsse man an einer Vielzahl parkender PKW vorbeifahren. Komme sodann ein anderer PKW entgegen, habe man Schwierigkeiten, an diesem Fahrzeug vorbeizufahren. Ändere man allerdings die Vorfahrtsregelung, befürchte er jedoch das Entstehen weiterer Probleme. Er erläuterte seine Befürchtungen. Seiner Ansicht nach sei es sinnvoller, das Parken dort zu verbieten und einen entsprechenden Parkplatz zu schaffen.

 

Herr Hunze wies darauf hin, dass die Sicherheit am Bahnübergang aufgrund der jetzigen Situation nicht gegeben sei.

 

 

Frau Vitt verlas hierzu einen Vermerk der Straßenverkehrsbehörde vom 13.11.2008. Demnach seien aus straßenrechtlicher Sicht folgende Erwägungen zu betrachten:

 

§                Bei den Straßen „Worthstraße“ und „Heeg“ handele es sich um sogenannte Vorbehaltsstraßen, die insbesondere den überörtlichen Verkehr (von Hänigsen/Weferlingsen zur B 3) aufnehmen müssen.

 

§                Eine starke Verkehrsbeziehung zwischen der „Worthstraße“ und dem „Bruchsweg“ ist nicht gegeben (lediglich Anwohner und landwirtschaftlicher Verkehr)

   

§                Damit Kraftfahrzeuge, insbesondere die landwirtschaftlichen Fahrzeuge, ungehindert in den Bruchsweg einfahren können, wurde bereits im Dezember 2005 eine Halteverbotstrecke installiert

 

§                Zu den Hauptverkehrszeiten würde sich der Verkehrsfluss des Durchgangsverkehrs wahrscheinlich verzögern.

 

§                Dieser Bereich ist nicht als Unfallschwerpunkt auffällig geworden.

 

Somit seien die Voraussetzungen für eine Änderung der bestehenden Vorfahrtsregelung nicht gegeben. Der Antrag sei daher abzulehnen. Diese Sichtweise werde auch durch die örtliche Polizeiinspektion befürwortet. Aus verkehrsrechtlicher Sicht werde keinerlei Handlungsbedarf gesehen.

 

Herr Baxmann wies darauf hin, dass weder der Rat der Stadt noch er als Bürgermeister in diesem Fall eine Entscheidungsbefugnis habe. Die Zuständigkeit liege bei dem Straßenbaulastträger (Stadt Burgdorf), der örtlichen Polizei sowie der Straßenverkehrsabteilung. Diese habe sich im Rahmen der Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben an gesetzliche Vorgaben zu halten. Man könne hier nicht präventiv handeln.

 

Herr Hunze wies darauf hin, dass er die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde  akzeptieren werde. Der Ortsrat habe seine Ansicht zu diesem Themenbereich geäußert und auf die Gefahren hingewiesen.

 

Herr Dr. Zielonka stellte gem. § 43 a NGO den Antrag,  den Einwohnerrinnen und Einwohnern die Möglichkeit einzuräumen, Fragen zu dieser Angelegenheit zu stellen.

 

Diesem Antrag stimmte der Ortsrat einstimmig zu und bat die Einwohner um Wortmeldungen.

 

 

Herr Buchholz schlug daraufhin vor, man könne im oberen Bereich der Straße „Bruchsweg“ über eine Länge von rd. 25 Metern  (ca. 4 Fahrzeuge) ein Parkverbot einrichten.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen aus dem Publikum erfolgten, empfahl Herr Baxmann die Vereinbarung eines gemeinsamen Ortstermins des Ortsrates mit einem Vertreter der Straßenverkehrsbehörde sowie der Tiefbauabteilung, um den Vorschlag des Herrn Buchholz besser beurteilen und letztlich prüfen zu können.