Beschluss:
Der Ortsrat empfahl einstimmig dem Rat, in den Haushalt für das Jahr 2010 entsprechende Haushaltsmittel für die Erneuerung der Fenster der Grundschule Otze einzustellen.
Herr Philipps stellte zunächst die wesentlichen Zahlen und Fakten des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs 2009 dar. Anschließend ging er auf die für die Ortschaft Otze relevanten Haushaltsansätze und die im Investitionsprogramm 2008- 2012 berücksichtigten Maßnahmen ein und beantwortete die Fragen der Ortsratsmitglieder.
Verwaltungshaushalt:
Seite 18 HHSt. 00000. 630400 200,00 €
Partnerschaft mit Groß Mühlingen
Ansatz wie im Vorjahr
HHSt. 00000. 660200 500,00 €
Ortsratsmittel Otze
Ansatz wie im Vorjahr
Seite 26 HHSt. 03500. 503000 20.000,00 €
Bauliche Unterhaltung – Einzelmaßnahmen -
Mittel für die Feuerwehr der Ortschaften Otze, Heeßel und
Hülptingsen
Unter anderem wird ein Teil der Mittel in die Schaffung eines
Raumes bei der Ortswehr Otze zur Unterbringung der Einsatz-
kleidung investiert.
Seite 30 HHSt.05000.610000 1.500,00 €
Aufwendungen Eheschließungen Backhaus Otze
Ansatz wie im Vorjahr
Seite 48 UA 21050 Budget gesamt 7.000,00 €
Grundschule Otze
Unveränderter Pro-Kopf Beitrag i.H.v. 50,90 €
Seite 106 UA 46000
Häuser der Jugend
HHSt. 520200 – Inventar und Geräte - 800,00 €
Haus der Jugend Otze
Seite 113 UA 46405 1.800,00 € Kindertagesstätte Otze
Ansatz wurde erhöht. Bis 2007 haben die Kita-Betreuer die
Wäsche zu Hause gewaschen und hierfür einen best. Betrag
erhalten. Ab 2007 übernimmt diese Aufgabe ein Unternehmen.
Der Ansatz für 2008 war zu gering angesetzt worden, daher er-
folgte eine Anpassung in 2009.
HHSt. 600000 10.000,00 €
Ankauf von Verpflegung Ansatz hat sich erhöht, da sich im Rahmen der Verpflegungs-
Kosten Änderungen ergeben haben. Darüber hinaus wurden
die Kosten für die Verpflegung in 2008 für 13 und für das Jahr
2009 für 19 Kinder kalkuliert.
HHSt. 650000 1.500,00 €
Geschäftsausgaben
Kostensteigerung aufgrund Umstellung auf Telefon/DSL-Flatrate
ab Mai 2008
Vermögenshaushalt:
Seite 175 HHSt. 13000 . 935900 70.000,00 €
KfZ für Feuerwehr
Beschaffung eines Löschfahrzeuges – Verpflichtungsermächti-
gung von 130.000 € (Ermächtigung zum Eingehen von Verpflich-
tungen zur Leistung in künftigen Haushaltsjahren)
Seite 181 HHSt. 21050. 935310 1.000,00 €
Grundschule Otze
Ersatzbeschaffung EDV – Ausstattung
Beschaffung Beamer
HHSt. 21050 . 940000 120.000,00 €
Grundschule Otze
Erneuerung Heizungsanlage
Änderung des Verlaufs der Heizungsrohre, Erneuerung der Heiz-
körper, Einzelraumregelung
Durchführung der Maßnahme zwecks Einsparung von Energie-
kosten erforderlich
Seite 191 HHSt 36600 . 988100 5.000,00 € Heimatpflege (über Änderungsliste)
Zuschüsse an übrige Bereiche – Zuschuss für Altenteilerhaus
und Aufbau Backhaus
Seite 195 HHSt. 46000 . 935000 anteilig € Häuser der Jugend
Inventar und Geräte
Ausstattungsgegenstände für das Haus der Jugend in Otze
Seite 197 HHSt. 46400. 935000 anteilig
Tageseinrichtungen für Kinder Inventar und Geräte
Inventar Anbau Kita Otze 20.000,00 €
HHSt 46400 . 945000 anteilig Außengelände/Außenspielgeräte
Ersatz Spielgerät incl. Aufbau 8.500,00
HHSt 948000 250.000,00 € Kita Otze - Erweiterungsbau
Seite 202 HHSt. 58000 . 350000 anteilig
Beiträge für Kompensationsmaßnahmen
Maßnahme Nördliche Worthstraße 10.000,00 €
Seite 204 UA 59000
Erholungseinrichtungen (Sonstige)
HHSt. 988000
Zuschuss Kleingartenverein Otze 800,00 € Empfehlung des Ortsrates 1.000,00 €
Seite 207 UA 63000 –
Gemeindestraßen anteilig
HHSt. 350000 - Erschließungsbeiträge
Nördliche Worthstraße 110.000,00 €
HHSt. 940000 74.000,00 €
Nachpflanzungen wg. Schädlingsbefall anteilig
Seite 218 UA 70000 – Abwasserbeseitigung
HHSt. 350000 – Anschlussbeiträge anteilig
Nördliche Worthstraße 25.500,00 €
HHSt 356000 – Beiträge nach dem BauGB anteilig
Nördliche Worthstraße 5.500,00 €
Herr Hunze erklärte, man sei überein gekommen, dass man die Mittel für den Ausbau der Parkplätze vor der Schule nicht mehr benötige. Er halte es für sinnvoller, diese Mittel für die Erneuerung der Fenster zu verwenden. Insbesondere die Flurfenster der Schule seien sanierungsbedürftig.
Herr Philipps wies darauf hin, dass es sich hierbei um zwei unterschiedliche bauliche Maßnahmen handelt, welche getrennt voneinander zu betrachten seien. Die veranschlagten Mittel müssen aus haushaltsrechtlichen Gründen für die im Haushalt veranschlagte Maßnahme verwendet werden. Sollte die Maßnahme nicht mehr erforderlich sein bzw. nicht umgesetzt werden, stehen die Mittel im nächsten Haushaltsjahr nicht mehr zur Verfügung. Die Erneuerung der Fenster stelle eine zusätzliche Maßnahme dar, über deren Durchführung letztlich der Rat der Stadt Burgdorf im Rahmen des Haushalts zu entscheiden habe.
Herr Dr. Zielonka erklärte, man solle den politischen Willen verdeutlichen und die Maßnahme hinsichtlich der Erneuerung der Fenster im Haushalt für das Haushaltsjahr 2010 einbringen, zumal sich die Kosten der Sanierung aufgrund der zu erwartenden Einsparungen der Energiekosten amortisieren.
Frau Raguse fragte an, ob man die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlage in der Grundschule in Otze schon ermittelt habe oder ob es sich hierbei um eine Schätzung handele. Sie schlug vor, wenn die Erneuerung der Heizungsanlage nicht so viel Geld benötige, die eingesparten Mittel für die Erneuerung der Fenster zu verwenden.
Herr Philipps wies darauf hin, dass es sich auch hierbei um zwei voneinander getrennt zu betrachtenden bauliche Maßnahmen handele. Diese könne man aus haushaltsrechtlicher Sicht nicht als „Gesamtpaket“ im Haushalt darstellen. Die Kosten seien von der zuständigen Fachabteilung ermittelt worden.