Frau Wißmer bittet den Standort der Skateranlage vor der Kindertagesstätte Weststadt neu zu überdenken. Zum Einen sei die Beschaffenheit immer schlechter, zum Anderen seien zunehmend Auseinandersetzungen zwischen den Jugendlichen und den Eltern der in der Kindertagesstätte betreuten Kinder zu beobachten. Ein anderer Standort wäre daher wünschenswert. Ihrer Ansicht nach spitze sich die Konfliktsituation zu.

 

Die Ausschussvorsitzende, Frau Gersemann, berichtet, dass ihr ein Widerstand seitens Eltern der Kindertagesstättenkinder nicht bekannt sei, sehr wohl aber seitens zweier Anwohner. Sie halte es für erforderlich, dass auch die Eltern dazu angehalten werden, dort nur zu den zugelassenen Zeiten zu parken.

 

Herr Witte berichtet, dass die Bodenbeschaffenheit zwar nicht dem Optimum entspreche, die Skateranlage aber durchaus befahrbar sei. Ihm seien nur leichte Wellen im Bodenbereich bekannt. Die Skateranlage werde regelmäßig vom Hausmeister kontrolliert. Eine Schadensmeldung erfolgte bisher nicht. Die Lauffläche soll nächstes Jahr erneuert werden.

 

Zu einer Lösung des Problems schlägt die Ausschussvorsitzende, Frau Gersemann, vor, dass Herr Witte das Gespräch mit den Jugendlichen suchen solle und Frau Wißmer versuchen solle, das Problembewusstsein der Eltern zu wecken. Eine friedliche Koexistenz müsse angestrebt werden.

 

Des Weiteren erkundigt sich Frau Wißmer, aus welchen Gründen dem TSV Burgdorf Zeiten zur Nutzung der Schwimmhalle verweigert worden seien. Der TSV Burgdorf habe geplant, dienstags und donnerstags einen Kinderschwimmkurs anzubieten. Dieses sei seitens der Verwaltung abgelehnt worden.

 

Herr Beneke erläutert, dass die TSV Burgdorf ihren Schwimmkurs bereits vor Absprache der möglichen Hallenzeiten mit der Stadtverwaltung angeboten habe. Erst kurz vor Kursbeginn habe sich die TSV Burgdorf an die Verwaltung gewandt und um Genehmigung der Hallennutzungszeiten gebeten. Da die Bahnen zu diesem Zeitpunkt bereits zeitweise vergeben seien, habe man dem Antrag nicht in vollem Umfang entsprechen können.