Frau Beerbaum-Vellinga stellte sich als neue Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Burgdorf vor. Auch die Funktion der Geschäftsführung des neuen Präventionsrates werde zu ihren Aufgaben gehören. Sie erläuterte, dass Herr Groeger-Roth vom Landespräventionsrat Niedersachsen in einem Vortrag durch seine langjährigen Erfahrungen einige Qualitätsmaßnahmen bei der Einrichtung eines Präventionsrates mitteilen werde.

Herr Dr. Vehling erfragte, ob die Gründung des Präventionsrates sowie die Berufung der Geschäftsführung der Zustimmung des Rates bedürfe.

Herr Kugel erläuterte, dass die Bestellung der neuen Gleichstellungsbeauftragten durch Beschlussvorlage im Rat eingebracht worden sei. Dabei sei durch den Rat die Reaktivierung des Präventionsrates konkludent mitentschieden worden. Die formale Zustimmungsverpflichtung könne er dem Niedersächsischen Kommunalen Verfassungsgesetz nicht entnehmen.

Üblich gewesen sei bis zum Jahr 2018, dass der Rat der Weiterführung des Präventionsrates zugestimmt habe. Die formale Zuständigkeit, so Herr Kugel, sehe er beim Verwaltungsausschuss (positive Lückenkompetenz) der die Entscheidung in früheren Jahren dem Rat vorgelegt habe.

Herr Nijenhof äußerte seine Zustimmung zu Herrn Kugels Ausführungen. Zudem wies er darauf hin, dass sich dieser Ausschuss in der laufenden Wahlperiode bereits mit der Einführung des Präventionsrates befasst habe und die bereits gefassten Beschlüsse bei den kommenden Überlegungen einbezogen werden sollten.

Herr Kugel erklärte, dass ihm die aktuellsten schriftlichen Aufzeichnungen den Präventionsrat betreffend aus dem Jahre 2018 vorliegen würden. Insofern habe sich nach seinem Kenntnisstand der Ausschuss für Soziales, Integration, Prävention und Gleichstellung in der laufenden Wahlperiode noch nicht mit diesem Thema befasst. Gleichwohl sei nun die Wiederbelebung des Präventionsrates geplant.

Herr Höfner stimmte Herrn Kugels Ausführungen zu.

Im Folgenden bedankte sich Herr Groeger-Roth vom Niedersächsischen Landespräventionsrat für die Einladung zur heutigen Sitzung und stellte den Ausschussmitgliedern die vielfältigen Unterstützungsangebote des Landespräventionsrates bei der Einführung eines Präventionsrates vor und ging ausführlich auf wichtige Fragen, die für die Arbeit von kommunalen Präventionsräten wichtig sind, ein. Dabei stellte Herr Groeger-Roth ausführlich dar, welche Aufgaben ein kommunaler Präventionsrat erledigen könne und warum ein Präventionsrat überhaupt notwendig sein könnte. Er gab zudem vielfältige Empfehlungen für die Struktur von erfolgreichen Präventionsgremien. Im Weiteren ging er auf die Frage ein, was eine Geschäftsordnung für einen Präventionsrat regeln könne und solle (Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt).

Herr Dr. Vehling bedankte sich für den Vortrag und erfragte, ob sich die Wirksamkeit eines Präventionsrates an Beispielen darstellen lasse. Weiterhin interessiere ihn der Zweck eines Präventionsrates in Burgdorf sowie das weitere Vorgehen.

Herr Groeger-Roth erklärte, dass die Fragen der Wirksamkeit erst nach der Einführung mit Leben gefüllt werden könne. Der Zweck des Landespräventionsrates bestehe darin, die Kriminalität zu senken sowie dazu beizutragen, dass sich die Menschen sicherer fühlen.

Frau Beerbaum-Vellinga erläuterte, dass zunächst eine Lenkungsgruppe gegründet werden sollte. Dort sollen Schwerpunktthemen gesetzt und beraten werden, welche Gruppen und Gruppierungen aus Burgdorf im Gremium mitarbeiten sollen.

Zunächst seien vielfältige Gespräche mit den verschiedenen Akteuren zu führen. Ihr Ziel sei zur nächsten Ausschusssitzung eine schriftliche Vorlage als Leitfaden sowie mit Vorschlägen zur Struktur und zu Aufgaben des Präventionsrates einzubringen.

Frau Meinig dankte für den Vortrag und erkundigte sich nach den nächsten Schritten bei der Einführung des Präventionsrates. Möglicherweise sei auch eine Lenkungsgruppe erforderlich.

Frau Beerbaum-Vellinga sah als ersten Schritt an, herauszufinden, welche Akteure bereit seien, bei der Arbeit des Präventionsrates dabei zu sein. Sie müsse zudem vielfältige Gespräche innerhalb der Kommune führen. Es müsse eine umfassende Bedarfsanalyse stattfinden. Auch die Befragung von z.B. jugendlichen Personen an den Schulen in Burgdorf könne dabei helfen.

Herr Groeger-Roth erläuterte, dass bei diesem Themengebiet auch die Bereitschaft der Schulen eine große Rolle spiele, das Ganze zu unterstützen. Der Landespräventionsrat könne die Infrastruktur im Rahmen einer Onlinebefragungsplattform stellen. Dazu gehören auch die Auswertungen der Ergebnisse.

Herr Wortmann merkte an, dass zunächst bestimmte Themen herausgefiltert werden müssten, bei denen der Handlungsbedarf zuerst gesehen werde.

Frau Ruhrort bedankte sich für den Vortrag und stimmte der Ansicht zu, dass zunächst eine Bedarfsanalyse stattfinden müsse, um die Kommune letztendlich auch nicht zu überfordern. Der Seniorenrat sei bei der Mitwirkung der weiteren Entwicklungen gerne dabei.

Herr Nijenhof zeigte sich sehr gespannt auf die weiteren Entwicklungen. Er habe für sich aufgenommen, dass dabei entscheidend sei, welche Personen gerade über welche Themen miteinander sprechen würden. Auch er sehe einen grundsätzlichen Bedarf an den Schulen. Weiter erkundigte er sich nach Erfahrungen bei der hauptamtlichen Besetzung des Vorsitzes des Präventionsrates.

Herr Groeger-Roth erläuterte, dass es eine Empfehlung gebe, die Koordination nicht ehrenamtlich zu besetzen. Trotz dessen sei auch dieser Weg bei bestimmten Bedingungen möglich. Eine Kombination der Koordinierung mit der Gleichstellungsbeauftragten -so wie in Burgdorf- sei ein guter Schritt.

Herr Bürgermeister Pollehn ergänzte, dass der 2018 gefasste Beschluss bezüglich des Präventionsrates innerhalb der Ratssitzung am 12.04.2018 stattgefunden habe und verwies auf die Beschlussvorlage BV 2018 0503/1. Bereits damals wurde sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt. Er sei Frau Beerbaum-Vellinga dankbar, dass sie die Einführung des Präventionsrates in kleinteiligen Schritten voranbringe und zunächst Informationen aus der Landesebene bereitstelle.

Herr Dr. Vehling erwartete von der Verwaltung in Zukunft eine schriftliche Informationsgrundlage. Ihm stelle sich die Frage, wer den eigentlichen Zweck des Präventionsrates festlegen werde und ob dies in der damaligen Beschlussvorlage bereits festgesetzt worden sei. Die Erkenntnisse des derzeit erstellten Integrationskonzeptes sollten in die Entscheidungen einfließen.

Herr Wortmann stimmte zu, dass sich der Präventionsrat und das Integrationskonzept gegenseitig beeinflussen werden. Er nehme aus der heutigen Diskussion mit, dass zwei wichtige Punkte die Jugend sowie die Senioren darstellen.

Herr Bürgermeister Pollehn erklärte, dass der Zweck des Präventionsrates gemeinsam innerhalb des Ausschusses beraten und im Rat beschlossen werde.

Frau Fronia empfand es als wichtig, dass dieses Thema seit 2018 nicht in Vergessenheit geraten sei. Auch Bevölkerungsgruppen ohne große Lobby sollten bei der weiteren Entwicklung nicht vergessen werden.

Herr Nijenhof führte aus, dass bereits einige Themen aus der im Jahre 2018 erstellten Beschlussvorlage abgearbeitet seien, unter anderem auch demnächst das Integrationskonzept. Viele Themen seien bereits soweit ausgearbeitet, um nun durch die Arbeit des Präventionsrates fortgeführt werden zu können.

Herr Groeger-Roth erklärte, dass aus seiner Sicht bereits viele richtige Fragen gestellt worden seien und er freue sich auf den Austausch zu den weiteren Schritten.

Frau Beerbaum-Vellinga bedankte sich für das Interesse und die bereits vorhandenen Fragen und Anregungen. Sie hoffe, innerhalb der nächsten Ausschusssitzung eine Vorlage präsentieren zu können.