Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Vierke erläuterte ausführlich die in der Vorlage dargestellte Kalkulation der einzelnen Gebührensätze.

 

Frau Heldt sagte, dass das Nutzungsrecht aufgrund der anderen Bodenverhältnisse in Schillerslage 30 Jahre betrage und in den anderen Ortsteilen nur 25 Jahre. Letztendlich müssten die Schillerslager dadurch mehr bezahlen und das wäre ungerecht.

 

Frau Vierke betonte, dass überwiegend alle Ortsteile 30 Jahre Nutzungsrecht haben. Es gebe nur einzelne Ortsteile wie z.B. Sorgensen/Dachtmissen (neuer Teil), die mit 25 Jahren Nutzungsrecht belegt würden, im Regelfall wären es aber 30 Jahre Nutzungsrecht.

 

Herr Plaß fragte nach, ob in den nächsten Jahren noch weitere Erhöhungen zu erwarten seien, weil auch mit der jetzigen Erhöhung die Kosten nicht gedeckt würden.

 

Frau Vierke antwortete, dass sich die Kostendeckung seit Jahren zwischen 60 - 70 % bewege. Die Bestattungskultur wandele sich zurzeit stark. Das klassische Familiengrab ist nicht mehr gefragt. Andere Wünsche werden an die Verwaltung herangetragen und man möchte sich diesem Wandel stellen. Sie erklärte, dass vermehrt Anfragen zur Bestattung in einem Friedwald eingingen. Die Verwaltung habe aus diesem Grund eine gesonderte Vorlage erarbeitet mit dem Vorschlag, Bestattungen auf dem Stadtfriedhof unter Einzelbäumen anzubieten. Dabei sollen Gräber um einen Baum herum gruppiert werden. Die Kosten für diese Art der Bestattung müssen von der Verwaltung noch ermittelt und kalkuliert werden.

 

Herr Plaß entgegnete dazu, dass alles bezahlbar bleiben müsse.

 

Der Ortsrat nahm von der Vorlage Kenntnis.