Herr Dunker verlas seine Anfrage vom 28.08.2008 zur Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Umbau der Ortsdurchfahrt Schillerslage und die Festlegung der Geschwindigkeit von Schillerslage nach Klein-Schillerslage (Anlage 2).

 

Hierauf antwortete Frau Frommelt, dass im Zuge des Ausbaues geplant sei, dass

 

1.     im Bereich der Bushaltestelle nur 30 km/h gefahren werden darf und

2.     von Burgdorf kommend ca. 100 m vor der Ortstafel auf 70 km/h reduziert werde (s. Anlage 3).

 

Herr Dunker plädierte dafür, die Geschwindigkeit nach der Brücke sofort auf 70km/h zu beschränken.

 

Frau Frommelt antwortete, dass man nach Fertigstellung erneut darüber reden könne.

 

Frau Ethner sprach sich auch dafür aus, gleich nach der Brücke die Geschwindigkeit auf 70 km/h zu reduzieren und nicht erst kurz vor der Ortschaft Schillerslage.

 

Herr Thieleking möchte in diesem Zusammenhang noch einmal mit der hiesigen Verkehrsbehörde (Herrn Schulz) sprechen, ob es noch andere Möglichkeiten gebe. Er wird diesbezüglich eine Anfrage für den Ortsrat Schillerslage am 06.11.2008 stellen.

 

Herr Thieleking erinnerte daran, dass sich an der neuen Bushaltestelle (Zollstraße) Schulkinder aufhalten und es von daher wichtig sei, die Geschwindigkeit zu reduzieren. Es sei eine unübersichtliche Strecke und es werde leider viel zu schnell gefahren.

 

Frau Ethner regte außerdem an, zwischen Schillerslage und Klein Schillerslage das kleine Stück durchgängig auf 70 km/h zu reduzieren.

 

Frau Frommelt antwortete hierzu, dass keine Anhaltspunkte (Unfallgefahr/Verletzungen) vorlägen, die eine Reduzierung rechtfertigen würden.

 

Herr Dunker forderte, dass in der Ortsdurchfahrt von Schillerslage ein Tempolimit von 30 km/h gelten solle.

 

Frau Frommelt erinnerte an die vorgestellte Umplanung der Sprengelstraße. Danach wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich der Bushaltestelle erfolgen.

 

 

Herr Dunker verlas die zweite Anfrage der CDU-Ortsratsfraktion vom 28.08.2008 (Anlage 4).

 

Frau Vierke verlas die Antwort der Fachabteilung (Anlage 5).

 

Herr Dunker verdeutlichte, dass die Sicherheit der Radfahrer durch die Über- und Abfahrt der Brücke bei Dunkelheit insbesondere für Kinder sehr gefährlich sei. Er würde daher die Anfrage aufrecht erhalten.

 

Herr Thieleking stellte an Frau Vierke die Frage, ob es technisch möglich sei, die Brücke/Querung auszuleuchten.

 

Frau Vierke sagte, dass sie diese Frage klären und über das Protokoll beantworten werde.

 

Antwort über Protokoll:

Eine Ausleuchtung der Querungsstelle mit zwei Leuchten würde nach erster Schätzung Kosten in Höhe von rd. 35.000,00 verursachen, da der nächste Stromanschluss in der Straße ‚Wolfskuhlen’ liegt. Bei einer Ausleuchtung der Brücke würden weitere Kosten entstehen.