Die Frage von Herrn Niemeyer, Anwohner „An der Mösch 3“, was er nun auf seinem bestehenden Grundstück in dem Gewerbegebiet „An der Mösch“ errichten darf, beantwortete Herr Trappmann dahingehend, dass hier außer zentren- und nahversorgungsrelevantem Einzelhandel alle Nutzungen zulässig seien, die auch vor der Bebauungsplanänderung zulässig waren. Weiterhin erklärte Herr Trappmann, dass die von Herrn Niemeyer bereits vorgetragenen Bedenken als Stellungnahme zum Bebauungsplan aufgenommen wurden. Er bot Herrn Niemeyer ein weiteres Gespräch mit der Verwaltung an, um die Ziele und Konsequenzen der Planung zu erläutern.

 

Herr Dr. Zielonka wies darauf hin, dass dieses Thema in der nächsten Bauausschusssitzung auf der Tagesordnung stehe und Herr Niemeyer gerne auch an dieser Sitzung teilnehmen könne.

 

Auf die Frage von Herrn Lewering, ob nur die beiden Genossenschaften für das Thema Selbstbestimmtes Leben im Alter angeschrieben wurden, antwortete Herr Brinkmann, dass er alle Genossenschaften angeschrieben habe, aber nur diese beiden sich hierauf gemeldet haben.

 

 

 

Herr Dr. Zielonka schloss den öffentlichen Teil um 18.05 Uhr.