Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Auf die Frage von Herr Rohde, warum in einigen Wohnungen so wenig Stromkosten angefallen seien, erklärte Herr Philipps, dass es sich hier um die von der Stadt zu zahlende Grundgebühr handele, die gezahlt werden müsse, wenn die Wohnungen nicht belegt seien. Bei Belegung der Wohnungen zahlen die Mieter die Stromkosten selbst.

 

Herr Walter erkundigte sich, ob so viele Wohnungen für Obdachlose vorgehalten werden müssten. Hierzu erklärte Herr Philipps, dass Anfang des Jahres die Mieter der Wohnungen Eseringer Straße auch in den Wohnungen Drei Eichen untergebracht worden seien und die Liegenschaftsabteilung eine Vermarktung der Häuser Eseringer Straße anstrebe.

 

Anschließend fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden einstimmigen Beschluss:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Rat, den nachfolgend formulierten Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt, die

 

Satzung über die Unterbringung Obdachloser in der Stadt Burgdorf - (in der der Originalniederschrift als Anlage ___ beigefügten Fassung) und die

 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Burgdorf – (in der der Originalniederschrift als Anlage ___ beigefügten Fassung) zu erlassen.