Sitzung: 15.09.2008 Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2008 0392
Auf die Frage von Herr Rohde, warum in einigen Wohnungen so wenig Stromkosten angefallen seien, erklärte Herr Philipps, dass es sich hier um die von der Stadt zu zahlende Grundgebühr handele, die gezahlt werden müsse, wenn die Wohnungen nicht belegt seien. Bei Belegung der Wohnungen zahlen die Mieter die Stromkosten selbst.
Herr Walter erkundigte sich, ob so viele Wohnungen für Obdachlose vorgehalten werden müssten. Hierzu erklärte Herr Philipps, dass Anfang des Jahres die Mieter der Wohnungen Eseringer Straße auch in den Wohnungen Drei Eichen untergebracht worden seien und die Liegenschaftsabteilung eine Vermarktung der Häuser Eseringer Straße anstrebe.
Anschließend fasste der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen folgenden einstimmigen Beschluss:
Der
Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen empfiehlt dem Rat, den nachfolgend
formulierten Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, die
Satzung über die Unterbringung
Obdachloser in der Stadt Burgdorf - (in der der Originalniederschrift als
Anlage ___ beigefügten Fassung) und die
Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Obdachlosenunterkünften in
der Stadt Burgdorf – (in der der Originalniederschrift als Anlage ___
beigefügten Fassung) zu erlassen.